Aus 16 Zellen besteht die Blastozyte, die der Gewinnung von embryonalen Stammzellen dient.
Das befruchtete Ei aus dem sie entstanden ist, war ein überzähliges, das vernichtet worden wäre, oder eine langen kalten Schlaf in einem Kryotank vor sich hätte, um dann vernichtet zu werden.
Dieses Verfahren erscheint vielen CDU-Abgeordneten ethisch unvertretbar, ebenso wie vielen Grünen-Abgeordneten. Zumindest haben sie heute gegen die Verschiebung des Stichtag-Termins gestimmt.
Wärend ich es bei den CDUlern noch halbwegs verstehen kann, kommt mir bei den Grünen unwillkürlich immer die Frage in den Sinn, ob ich das noch richtig in Erinnerung habe bzgl. der Position der Grünen bei der Abtreibung.
Ja ich habe es, und selbst die Grünen merken es und haben ihre Position hier dargestellt:
Für die Abtreibung und gegen die Stichtagsverschiebung – kein Widerspruch
Oft wird bei den Debatten um biomedizinische Themen, die den verbrauchenden Embryonenschutz berühren wie embryonale Stammzellforschung, darauf verwiesen, dass die grüne Position hier zwiespältig sei. Verwiesen wird dabei auf das in Deutschland geltende Abtreibungsrecht und dass der Embryo seit der Straffreiheit der Abtreibung nicht mehr geschützt sei. Wenn wir Grüne dieses Abtreibungsrecht gutheißen, dann müssten wir auch für die Freigabe von Embryonen für Forschungszwecke sein.
Aus bündnisgrüner Sicht gibt es jedoch zwischen der Abtreibung und der verbrauchenden Embryonenforschung wichtige Unterschiede. Bei einer Abtreibung steht die grundsätzliche Schutzwürdigkeit des Embryos nicht zur Disposition. Es handelt sich vielmehr um den schwerwiegenden Konflikt einer schwangeren Frau, die sich gezwungen sieht, den Prozess der Schwangerschaft abzubrechen. Bei den Debatten um die Embryonenforschung dagegen geht es nicht um eine Schwangerschaft, sondern um Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau, an denen Dritte interessiert sind. Die Konfliktsituation besteht also nicht zwischen der Frau und dem Embryo, sondern es geht um die Interessen von Wissenschaftlern oder – sollte jemals mit der embryonalen Stammzellforschung eine Therapie entwickelt werden – um die Interessen von Patienten und industriellen Herstellern wie z. B. Pharmafirmen.
Es scheint für die Grünen irgendwie keinen Unterschied zu machen, dass im Falle der Stammzellenforschung ein 16-Zellen grosser undifferenzierter Klumpen (ich darf das schreiben, ich war auch mal einer), der sowieso entsorgt worden wäre genutzt wird,
während es bei einer Abtreibung um einen ungefähr 4 Zentimeter grossen Fötus geht, der bereits alle wichtigen Körperteile, von Zahnwurzeln bis zu den Fußnägeln besitzt und fleissig tritt und strampelt.