Weil ich’s gerade für ein anderes Medium rausgesucht habe und mir die Mühe nicht nur für einen Usenet-Beitrag machen will, gibt es an dieser Stelle ein kleines Lehrstück in Sachen Rechtssicherheit.
Nehmen wir an, dass es bei Aldi mal wieder Fernseher gibt. Dann zahlen baden-württembergische Filialen dafür GEZ-Gebühr, rheinland-pfälzische und hessische nicht. Möglich machen das 3 Entscheidungen der jeweils höchsten Verwaltungsgerichte der 3 Bundesländer.
Baden-Württemberg geht mit dem Urteil 2 S 699/02 des VGH Baden-Württemberg an den Start, der eine Gebührenpflicht bejaht und die Revision nicht zulässt. Hessen schickt 10 UE 43/06 des VGH Hessen ins Rennen, welcher eine Revision ebenfalls nicht zugelassen hat. Rheinland-Pfalz hat zwar keinen VGH sondern „nur“ ein OVG, nichtsdestotrotz geht es auch an den Start mit 12 A 10203/05, ebenfalls mit nicht zugelassener Revision.
Aber vermutlich ist das der Preis dafür, dass die Nazis nicht mehr an die Macht kommen (oder weshalb genau hat man die Medienhoheit in die Hände der Länder gelegt, die das ganze dann über Staatsverträge auskungeln müssen und so die Verantwortung für die aktuelle Fassung weit von sich weisen können?).