von den Querulanten aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden:
[..] § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.
Langsam kann man ihn ja verstehen, den Herrn Schäfer, schon wieder ein Beschluss des Bundestages, an dem er beteiligt war und der als nicht verfassungskonform erkannt wurde.
Nun kann man ja als MdB nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen und vermutlich wird der Herr Schäfer auch gar nicht erklären können, um was es da eigentlich ging. Ist ja auch nicht weiter schlimm, ich kann es auch erst, seit ich mir die erhellenden Seiten auf www.wahlrecht.de durchgelesen habe.