Wieder ein Gesetz, an dem der Herr Schäfer beteiligt war, ist gemäß dem Berliner Verwaltungsgericht verfassungswidrig und wird deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Auf heise.de ist zu erfahren:
Die im Jahr 2005 in die Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eingebaute Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, ist nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 27. Kammer habe deshalb die Klage eines Telekommunikationsanbieters dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt [..]
Vermutlich nach Ansicht des Herrn Schäfer auch so Querulanten, die in einem vorangegangenem Beschluß
[..] im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt[en], vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens (VG 27 A 3.07) gegen die Antragstellerin Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten.