Zahl des Tages: 387

387 Straftaten wurden im Jahr 2007 von der Polizeistatistik erfasst.

Ich wusste nicht einmal, dass es ein Weingesetz gibt. Die Strafvorschriften sehen dann u.A. so aus:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer[..]

3. einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 oder 3 Nr. 4, § 15 Nr. 4 bis 6, § 16 Abs. 1a Nr. 3 oder Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 3, § 17 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 1 oder § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist

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