Ab einem zu versteuernden Einkommen von 15’000 EUR pro Jahr zahlt ein Mensch, der sein Einkommen durch unselbständige Arbeit verdient einen höheren Steuersatz auf zusätzliches Einkommen als ein Mensch, der sein Einkommen durch Kapitaleinsatz verdient.
Begründet wird das ganze wie immer mit der Scheuheit des Kapitals, das flieht, wenn man es zu fest betrachtetsteuert.
Der Arbeitnehmer bei Daimler mit 38’000 EUR Jahres-Einkommen zahlt für seine 5%-Lohnerhöhung von 1’900 EUR insgesamt 680 EUR Einkommenssteuer, der Besitzer von 25’333 Daimler-Aktien (zur Zeit sind das auch 38’000 EUR allerdings als Dividende) zahlt bei einer 5%-Steigerung nur 475 EUR Einkommenssteuer.
Aber der Arbeitnehmer ist ja auch nicht so scheu wie der Kapitaleigner (wobei das sich auch ändert, wenn man die Auswanderungszahlen der letzten Jahre näher betrachtet).
Man kann jetzt natürlich einwenden, dass der Kapitaleigner immerhin eine Million EUR in Daimler investieren muss, um in den Genuss der 38’000 EUR zu kommen, aber der Arbeitnehmer, der mit 17 beim Daimler angefangen hat und mit 67 irgendwann dann mal in Rente geht, hat immerhin annähernd 80’000 Arbeitsstunden investiert und im Gegensatz zum Kapitaleigner ist mit 67 Schluss mit den jährlichen Zahlungen (Die Betriebsrente lasse ich jetzt mal aussen vor, die liegt bei einem von Daimler unabhängigen Pensionsfonds).
Wenn man fairerweise die Lohnnebenkosten beim Arbeitnehmer dazuaddiert, erhöht sich der Kapitaleinsatz des Aktionärs auf 1,25 Millionen EUR, der Rest bleibt gleich.
Mal so im Vorübergehen:
Ich nehme an, daß der Hinweis, daß auf Ebene der AG bereits Körperschaftsteuer angefallen ist, die Dividende des Aktionärs also bereits einmal versteuertes Nettoeinkommen darstellt, keine große Änderung Deiner Meinung auslösen wird?
Schade, denn sonst könntest Du ja einmal nachrechnen und feststellen, daß der Kapitalgeber nämlich deutlich mehr zahlt, und zwar Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, und last not least auch noch die Einkommensteuer (+SolZ). Klar, wenn man die Hälfte der anfallenden Steuern ignoriert, dann zahlt man gar nicht mehr so viel…
Der grösste Kapitalgeber einer Aktiengesellschaft ist oft nicht der Aktienbesitzer. Um mal blind zwei DAX-Beispiele rauszuziehen (der erste und der letzte im Alphabet):
Adidas hat eine Eigenkapitalquote von 36%, Volkswagen von 22%.
Fremdkapitalzinsen unterliegen in der Regel weder Körperschaftssteuer, noch Gewerbesteuer oder Einkommensteuer. Die Zinsen, die mir Volkswagen auf XS0196576804 zahlt, wurden vorher nach meinem Kenntnisstand noch nicht versteuert.
Bei Aktienbesitzern gebe ich Dir teilweise recht, für Fresenius käme ich im Jahr 2007 auf eine Belastung von ca. 38%, wenn man vom Konzernergebnis vor Steuern ausgeht.
Ob damit eine Änderung meiner Meinung einhergeht weiss ich noch nicht, allerdings fühle ich mich als Kleinaktienbesitzer nicht so sehr als Unternehmer und ob schon mal jemand Steuer für die Dividende, die ich ausgeschüttet bekomme bezahlt hat, ist für mich eher nur von geringem Interesse. Auch für mein Gehalt hat schonmal jemand Steuern bezahlt und unverschämterweise bekommt der Staat von jedem EUR, den mein Auftraggeber für mich bezahlt, 16 Cent und meine Einkommensteuer.
Am Rest ändert sich nicht, die 1.25 Millionen EUR bleiben, oder habe ich da auch was übersehen.
Teils muß ich Dir recht geben, teils eher nicht.
1) Auch die Fremdkapitalzinsen werden zumindest teilweise mit Gewerbesteuer belastet (teilweises Hinzurechnungsgebot bei Dauerschuldzinsen).
2) Wenn der Fremdkapitalgeber eine Bank ist, dann fallen wieder ganz normal KöSt + ESt + SolZ an wie oben beschreiben.
3) Zinsen auf Anleihen sind tatsächlich dank Abgeltungsteuer die große Ausnahme (oben sprachst Du nebenbei bemerkt von einem Daimler-„Aktionär“).
4) Den Vergleich mit einem Daimler-MA finde ich eher abwegig, da die jeweils geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohn abgegolten sein sollten. Es findet gewissermaßen kein Leih-, sondern ein Verkaufsgeschäft statt…
MfG
Achja…
„allerdings fühle ich mich als Kleinaktienbesitzer nicht so sehr als Unternehmer und ob schon mal jemand Steuer für die Dividende, die ich ausgeschüttet bekomme bezahlt hat, ist für mich eher nur von geringem Interesse.“
Leider gilt das KöStG auch für privat gehaltene KapGes, und da sieht die Lage regelmäßig anders aus…