Der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Nachdem auch Artikel 16 II GG mit einem Zusatz aufgeweicht wurde,

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

wäre es spannend zu erfahren, was man sich denn unter rechtsstaatlichen Grundsätzen vorzustellen hat.

Wenn man sich den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rats der europäischen Union genauer ansieht, dann entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, Verfahren und Urteile in Abwesenheit des Angeklagten durchzuführen bzw. zu fällen, solange man das dem Angeklagten nur mitteilt.

Die vollstreckende Justizbehörde kann die Vollstreckung eines zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung ausgestellten Europäischen Haftbefehls auch verweigern, wenn die Entscheidung in Abwesenheit ergangen ist, es sei denn, aus dem Europäischen Haftbefehl geht hervor, dass

a) die betreffende Person persönlich vorgeladen wurde [..]

b) die betreffende Person, nachdem ihr die Entscheidung zugestellt und sie ausdrücklich über ihr Recht auf ein neues Gerichtsverfahren und das Recht auf Anwesenheit bei diesem Verfahren unterrichtet worden ist [..]
ii) innerhalb der geltenden Frist, die mindestens […] Tage betrug, kein neues Gerichtsverfahren beantragt hat

Wer jetzt denkt, dass sich ein weiteres Schlupfloch für Betrüger, Mörder und Vergewaltiger schliesst übersieht dabei,

  • dass es diese Lücke auch vor diesem Rahmenbeschluss nicht gab
  • dass es zukünftig darauf ankommen wird, die Rechtsordnungen aller 27 EU-Mitgliedsstaaten zu kennen und über das nötige Kleingeld zu verfügen, bei eventuellen Verhandlungen anwesend zu sein.

Um mal ein bekanntes Beispiel herauszugreifen:

Der Karikaturist Josef Haderer wurde im Januar 2005 in Abwesenheit in Griechenland zu 6 Monaten Haft verurteilt, weil sein Verleger sein Buch „Das Leben des Jesus“ auch in Griechenland veröffentlicht hatte. Haderer wurde zwar in der 2. Instanz freigesprochen, aber wie die Sache ausgeht, wenn man sich keinen Strafverteidiger im entsprechenden Land leisten kann oder kein weltweit bekannter Karikaturist ist, steht auf einem anderen Blatt.

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