18,6% aller Wähler zur Bundestagswahl 2005 haben nicht im Wahllokal sondern via Briefwahl teilgenommen.
Das ist jetzt gut 3 Jahre her und eigentlich somit irgendwie nicht richtig aktuell 🙂
Allerdings hat sich für die Bundestagswahl 2009 in Bezug auf die Briefwahl einiges geändert und momentan beginnen ja die Vorbereitungen für genau diese.
§ 17 II Bundeswahlgesetz wurde dahingehend geändert, dass der Wahlberechtigte keine Verhinderung mehr glaubhaft machen muss, um via Briefwahl zu wählen:
Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Jetzt muss nur noch die Bundeswahlordnung angepasst werden (in der steht das mit der Verhinderung noch drin), damit das ganze konsistent ist.
Könnten wir bitte dieses Thema hier rausstreichen. Bitte keine Wahlstatistiken und Wahlbeteiligungen mehr. Schreib doch über interessante Themen wie z.B. schwarze Löcher, Baum des Jahres oder die durchschnittlich abgegebene Milchmenge einer oberschwäbischen Kuh.
Aber nicht doch. In meiner Zahl des Tages-Liste befinden sich bis zum 31.12. noch 84 Zahlen, die sich direkt und 29, die sich indirekt auf Wahlen beziehen.
Bald startet die Wahlrechts-Woche im blog, wo ich erkläre, warum das baden-württembergische Landtagswahlrecht eines der ungerechtesten und undurchsichtigsten ist, die Grundlagen von panaschieren und kumulieren werden aufgezeigt, ebenso d’Hondt und Saint-Lague …
Wenn die Zahlen jetzt etwas aktueller gewesen wären, hätte der Verdacht nahe gelegen, dass alle SPD Wähler per Briefwahl votiert haben.
Aber Hallo !
Du meinst wohl eher die CDU-Wähler des Landes Berlin 🙂
@Klugscheisser: könntest Du bitte Deinem Sohn wieder gestatten seine Haarpracht (wie im April) wachsen zu lassen 🙂