Artikel 20 III Grundgesetz

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Jetzt gehen wir mal davon aus, dass es ein Bundesland gibt, in dem heimlich still und leise und ohne gesetzliche Grundlage an der Ausspionierung von Bürgern gearbeitet wird. Auf Rechnern von Verdächtigen werden Trojaner installiert, die einen Zugriff auch auf verschlüsselte Telefonate ermöglichen.

Ein Schreiben, in dem sich das Staatsministerium in dieser Gelegenheit an die Generalstaatsanwälte des Bundeslandes wendet, erblickt das Licht der Öffentlichkeit.

Statt Ursachenforschung zu betreiben, wie denn die vollziehende Gewalt ausserhalb des gesetzlichen Rahmens (je nach Meinung auch ausserhalb der verfassungsmäßigen Ordnung) handeln konnte, dreht das entsprechende Ministerium den Spieß um und überschüttet den Veröffentlicher des Schreibens (der nicht identisch sein kann mit demjenigen, der es nach außen getragen hat) mit einer Hausdurchsuchung.

Genauer nachlesen kann man das bei der Piratenpartei (bitte nicht vom Namen abschrecken lassen, man kann auch ohne Holzbein, Augenklappe und fluchendem Schulterpapagei Mitglied werden).

Ach so, das Bundesland in dem das ganze spielt ist eines, in dem es laut Ministerpräsident unproblematisch ist, wenn man nach 2 Litern Biergenuß noch Auto fährt.

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