Bis zu 500’000 EUR Geldbuße müssen Telekommunikationsdienstleister bezahlen, wenn sie entgegen der am 01.01.2009 beginnenden Speicherpflicht gem. § 113a TKG einfach nicht speichern.
Teilweise sind die Anbieter noch nicht soweit, geklärt, wer denn schlussendlich die Kosten dafür zu tragen ist auch noch nicht und ob das ganze überhaupt so kommen darf, liegt noch zur Klärung beim BVerfG.
Die FDP hat jetzt gefordert, die Bussgeldvorschrift bis zum 01.01.2010 auszusetzen, aber vermutlich gehen der grossen Koalition dann wieder 100 Milliarden Raubkopiererkinderpornonaziterroristen durch die Lappen.
Was hat die Polizei eigentlich früher gemacht?