Unmut

Firmen können pleite gehen, um es mal umgangssprachlich auszudrücken. Neben den Eignern der Firma trifft das natürlich auch die Angestellten.

Dank der Insolvenzordnung trifft es sie sogar dergestalt, dass sie bereits erhaltene Löhne zurückzahlen müssen. Gilt natürlich nur für einfache Angestellte, Führungspersonal wird vorher in eine andere Gesellschaft überführt, die nicht insolvent ist (siehe BenQ, wenn’s da auch nicht für alle ganz so geklappt hat wie geplant).

Quelle: InsO, focus, MDR

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