meint zumindest mein Finanzamt.
Angeregt durch einen Eintrag im lawblog der sich auf eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg bezieht, fange ich langsam an, dieses Trauma aufzuarbeiten.
Da wir getrennt veranlagt werden, muss jeder seine eigene Steuererklärung abgeben, den Ehepartner aber trotzdem nennen (verschiedene Sachen wie Kosten für die Kindererziehung etc. werden geteilt).
Da meine Frau den Platz für die Steuerpflichtige Person für sich in Anspruch nimmt (weil sie das bei ihrer Erklärung ja auch ist), bleibt mir nur der Platz darunter, der mit Ehefrau überschrieben ist.
Vielleicht sollte ich mir ein Pferd, eine Lanze, einen Knappen auf einem Esel besorgen und auf meiner nächsten Steuererklärung als Vornamen der Ehefrau Dulcinea eintragen 🙂
Danke Markus, ich habe ihn nie gelesen, weiss aber jetzt mehr als vorher 🙂