Wenn man vor Gericht verliert, wie gestern die bayerische Staatsregierung gegen den Albertas-Verlag, dann ändert man einfach das Gesetz, klagt nochmal und gewinnt.
Und nicht zuletzt kündigten einige Politiker der Regierungspartei CSU bereits gestern an, dass man jetzt den Erlass eines Gesetzes für ein gesondertes Verbot „prüfen“ müsse.
Der Albertas-Verlag veröffentlicht Zeitungsnachdrucke aus der Zeit des dritten Reichs, an denen die bayerische Staatsregierung als Nachfolgeorganisation Rechtsnachfolger des Eher-Verlags vermeint ein Urheberrecht zu besitzen. Da vor 70 Jahren schon 1939 war, hat er das für vorher erschienene Zeitungen nicht.
Aber man kann ja das Gesetz ändern, damit es wieder passt.