ÖDP kündigt Wahlanfechtung der Kreistagswahl in Ravensburg an

Wie ich der schwäbischen Zeitung entnehmen durfte, erwägt die ÖDP, die Kreistagswahl vom 7. Juni anfechten zu wollen.

Die Gründe sind so nachvollziehbar, wie sie leider auch schon ausgeurteilt sind (von daher sehe ich die Chancen relativ gering).

Prinzipiell gibt es 3 Kritikpunkte, die ich auch schon hier angesprochen habe:

  1. Das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren bevorzugt grössere Parteien
  2. die kleinen Wahlkreise bevorzugen grössere Parteien
  3. die Begrenzung der Ausgleichssitze auf 20% der Sitze im Kreistag bevorzugt grössere Parteien

Für Punkt 1 und 3 können die Fraktionen von CDU und Freien Wählern nichts, das wird in Stuttgart geregelt. Punkt 2, der regelmäßig nach jeder Kreistagswahl von den kleineren Parteien auf die Tagesordnung gesetzt wird, wird ebenso regelmäßig von der großen Koalition aus CDU und FW abgeschmettert, wobei sich einzelne Mitglieder nicht zu schade sind, dem Wähler ein Mindestmaß an Flexibilität abzusprechen.

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Edgar Schaz gibt allen Ernstes an:

„Der Wähler kennt seine Kandidaten. Bis er sich neu orientiert hat, sind schon wieder drei Wahlen vergangen.“

Natürlich glaubt er das nicht wirklich, aber sich hinzustellen und zu sagen, daß man an der bisherigen Wahlkreiseinteilung festhält, weil die Freien Wähler dadurch 5 Abgeordnete mehr entsenden dürfen, traut er sich vermutlich nicht.

Daß sein Argument mit den Kandidaten überhaupt nicht zieht, hat er mit etwas Nachdenken und Betrachten der Listen der letzten 3 Wahlen vermutlich selbst rausbekommen. Die Fluktuation auf den Listen und damit die erforderliche „Neuorientierung der Wähler“ ist um einiges höher, als sie es bei einer Neugestaltung der Wahlkreise wäre. Zumal sich die Kandidaten auch im neuen Wahlkreis aufstellen lassen könnten. Der einzige Unterschied läge in der Länge der Kandidatenliste. Bei 5 zu entsendenden Kreisräten stehen 7 Personen auf der Liste, bei 9 zu entsendenden Kreisräten sind es 13.

Wahlen sollen gleich sein, so sieht es Artikel 26 IV der baden-württembergischen Landesverfassung vor:

Alle nach der Verfassung durch das Volk vorzunehmenden Wahlen und Abstimmungen sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim.

Die Gleichheit der Wahl ist gegeben, wenn jede Stimme den gleichen Zählwert und den gleichen Erfolgswert hat. Während der gleiche Zählwert relativ unkritisch gegeben ist, hakt es beim gleichen Erfolgswert gewaltig.

Die CDU hat pro Kreistagsmandat nur 8321 Stimmen benötigt, die Freien Wähler gar nur 7767. Die Grünen haben für einen Sitz 10911 Stimmen benötigt, die SPD 10269 und die ÖDP 9796. Die FDP lasse ich mal aussen vor, weil das bei nur einem errungenem Sitz nicht ganz so repräsentativ wäre.

Vom Ergebnis her gesehen, zählt eine Stimme für die Freien Wähler 1,4x soviel, wie eine Stimme für die Grünen.

Gut, man hat das als Wähler natürlich in der Hand und kann bei der Wahl am 7. Juni dafür sorgen, dass sich dieses Verhältnis ein wenig angleicht.

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