EU-Ministerrat und Bundeswirtschaftsministerium stärken Kopfrechnen

Seit gestern dürfen Verkaufsverpackungen z.B. für Limonade, Zucker, Butter, Schokolade im Bereich von 5 g/ml bis 10 Kg/l jeden beliebigen Inhalt annehmen, weil es die EU-Richtlinie 2007/45/EG und die Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums gibt.

Prinzipiell habe ich damit weniger Probleme als viele Verbraucherschutzzentralen, die versteckte Preiserhöhungen befürchten (so wie bspw. damals, als Müllermlich vom Becher in die Flasche kam und der Inhalt von 500ml auf 440ml verringert wurde, oder als aus 200gr Pringles-Packungen plötzlch 170gr Pringles-Packungen wurden, oder als im Eis von Mövenpick nur noch 900ml statt 1000ml waren …)

Da ist halt wieder Kopfrechnen angesagt (weil zum Beispiel mein Kaufland sich bei gefühlt jeder 5. Kilopreisangabe verrechnet hat). Ist jetzt der Ketchup in der 720ml Flasche für 1,79 EUR günstiger, als der Ketchup in der 900ml Familienpackung für 2,09 EUR?

Ein Gedanke zu „EU-Ministerrat und Bundeswirtschaftsministerium stärken Kopfrechnen“

  1. Oder der Joghurt mit der Ecke, damals neu und noch besser im Geschmack und 150g statt 175g Inhalt. Müller scheint da den Bogen wirklich raus zu haben.

    Ist doch eine schöne Sache, wenn Einkaufen geistig fit hält was die Grundrechenarten angeht 🙂

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