lernfähig?

Anscheinend ist das geplante Paintball-Verbot, welches im Zuge des Amoklaufs von Winnenden (dort wurde allerdings mit echten Pistolen geschossen und nicht mit Farbmarkierern, von einem Täter, der aufgrund seines Alters noch gar nicht Paintball hätte spielen können) vom Tisch.

Dieter Wiefelspütz wird in Spiegel Online mit folgenden Worten zitiert:

„In dieser Wahlperiode wird es mit Sicherheit zu keinem Verbot mehr kommen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz. Er selbst halte Paintball zwar nach wie vor für sittenwidrig, „aber meine persönlichen Wertvorstellungen sind nicht unbedingt Grund für ein Verbot“, sagte er SPIEGEL ONLINE.

Wenn in Herrn Wiefelspütz jetzt noch die Erkenntnis reift, dass seine persönlichen Wertvorstellungen nicht nur nicht unbedingt sondern in den allermeisten Fällen kein Grund für ein Verbot sind, wird alles gut. Für ein Verbot braucht man in Deutschland (noch) ein Rechtsgut, das geschützt werden soll. Sonst kommen wieder die Karlsruhe-Touristen[1] und lassen von den Querulanten[2] feststellen, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

[1] So bezeichnet Rainer Wendt, der Vorsitzende der deutschen Polizei-Gewerkschaft gerne mal Bürger, die wegen der Überprüfung der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen das Bundesverfassungsgericht anrufen.

[2] So bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer von der SPD gerne mal das Bundesverfassungsgericht, wenn dieses den Bundespräsidenten bittet, ein Gesetz wegen eines zu erwartenden Grundsatzurteils des BVerfG noch nicht zu unterzeichnen.

Ein Gedanke zu „lernfähig?“

  1. So, meine Frage an Dich: wenn wählen ? oder doch lieber wie Hr. Süss meinte: einfach: „Ihr könnt mich mal “ auf den Wahlzettel draufschreiben ?

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