bevor es jetzt kurz vor der Kreistagswahl noch jemand ausgräbt, gebe ich es lieber gleich zu:
Ja, ich habe mich in die Verfolgungsverjährung gerettet.
Die Autobahnpolizei Mühlhausen-Ehingen hat mich am 13. Februar 2009 in einer 100er-Zone mit 119 geblitzt. Da das Auto meiner Frau gehört, der Fahrer auf dem Blitzer-Bild für eine Jutta aber eindeutig zuviel Bart hatte, gab es nur einen Anhörungsbogen und glücklicherweise den § 52 StPO.
Mittlerweile sind die 3 Monate, nach denen gem. § 26 StVG die Verfolgungsverjährung eintritt, rum.
Ich fühle mich nicht wirklich schlecht. Wer je die A98 von Singen Richtung Überlingen gefahren ist, wird mich verstehen. 120 km/h Schilder wechseln lustig mit 100 km/h-Schildern, die die Autobahnmeisterei mal halb, mal komplett wegdreht (und die dann auf der Gegenfahrbahn zu sehen sind) oder mit Tüten verhängt, dann gibt es Aufhebungsschilder und kurz danach wieder eine bunte Mischung aus diversen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die 100 km/h-Zone, in der die Autobahnpolizei geblitzt hat, war genau 2 Wochen gültig, danach war und ist dort wieder 120 km/h. In dieser Zeit wurde ausser häufigem Blitzen nichts an diesem Autobahnstück ausgebessert, repariert oder sonst was gemacht. Natürlich muss man sich trotzdem daran halten, aber das schlechte Gewissen will sich nicht so richtig einstellen
np: extrabreit – die Polizei
Markus, die erfolgreichsten Politiker sind nicht die mit der grössten Ehrlichkeit und Offenheit, sondern die, die Skandale und Niederlagen am besten aussitzen können 😉