in der derzeitigen Debatte wird häufig darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der Vergehen und Verbrechen in Bezug auf Kinderpornographie in den letzen Jahren vervielfacht hat. Verwiesen wird dann immer auf die polizeiliche Kriminalstatistik. Vergessen zu erwähnen wird, dass es sich dabei nicht um Verfahren vor Gericht oder gar Verurteilungen handelt, sondern um Ermittlungsverfahren, die auch durchaus des öfteren zu einer Einstellung führen.
Was man von der polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt halten soll, weiss ich nicht mehr, seit ich bei Fefe einen Beitrag gelesen habe, der sich auf die Straftat „Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie“ bezieht.
Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt’s hier.
Wenn man seinen Blick dann auf Seite 139 wendet, findet man folgendes:
Seit 1990 wurde in 7 Fällen wegen des Herbeiführens einer Explosion durch Kernenergie ermittelt. Glücklicherweise habe ich davon (von den Explosionen, nicht von den Ermittlungen, wobei da eigentlich auch) nichts mitbekommen.
Am Anfang dachte ich, dass es im § 307 StGB noch irgendeinen Absatz gibt, bei dem es nicht um Atom- oder Wasserstoffbomben geht, aber ich habe nichts gefunden. Vielleicht habe ich auch eine Möglichkeit übersehen, mit der man
durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbei[..]führen
kann, ohne Kernwaffen zu benutzen. Falls ja bitte ich um kurze Nachricht.
Mein Schönke/Schröder (das ist ein Strafrechtskommentar) meint dazu:
Durch sie wird eine Explosion verursacht, wenn die Freisetzung der Kernenergie in Gestalt einer Druckwelle mit großer Beschleunigung sowie Wärme und ionisierender Strahlung mit Außenwirkung erfolgt
Den aufgeklärten Fall aus dem Jahr 2001 habe ich mir anhand der genaueren Statistik für dieses Jahr angeschaut.
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Die Tat wurde aufgeklärt
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es handelt sich um eine vollendete Tat, nicht nur um den blossen Versuch
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Die Tat wurde in einer Stadt begangen, die zwischen 100’000 und 500’000 Einwohner hat
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der Tatverdächtige war männlich und besaß die deutsche Staatsangehörigkeit
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der Tatverdächtige war zwischen 18 und 21 Jahren alt
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der Tatverdächtige hatte seinen Wohnsitz in der Stadt, in der die Tat begangen wurde
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der Tatverdächtige handelte allein
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der Tatverdächtige führte keine Schusswaffe mit sich
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der Tatverdächtige war kein Konsument harter Drogen
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der Tatverdächtige war bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten
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die Tat wurde unter Alkoholeinfluss getätigt
Irgendein besoffener Heranwachsender hat also im Jahr 2001 eine Atombombe in einer deutschen Grosstadt zur Explosion gebracht. Bielefeld soll übrigens ca. 325’000 Einwohner haben.