Aus den Versicherungsbedingungen für eine Betriebshaftpflicht/Sachversicherung:
Da drängt sich mir folgende Frage auf:
Welche Betriebe sind da überhaupt versicherbar?
Antworten werden in den Kommentaren dankend entgegengenommen.
Kurioses und Alltägliches
Aus den Versicherungsbedingungen für eine Betriebshaftpflicht/Sachversicherung:
Da drängt sich mir folgende Frage auf:
Welche Betriebe sind da überhaupt versicherbar?
Antworten werden in den Kommentaren dankend entgegengenommen.
Was für eine absurde Bedingung.
Vielleicht die Verwaltung eigener Immobilien? Ist ja keine Beratung.
Möglich, aber für was braucht die eine Betriebshaftpflicht?
Und falls über dieses Konstrukt dann z.B. Sanierungen der Immobilien abgewickelt werden, fällt das vermutlich unter „planenden Charakter“
Mir fiel da nur ein „Dungeon“ für gewisse SM-Praktiken ein- obwohl manche einwenden würden, dass das für die Betroffenen vielleicht auch eine Art „Heilung“ darstellen könnte.
Immerhin entfiele das Argument mit dem „planenden Charakter“, zumindest, wenn die „Kunden“ ihre „Werkzeuge“ selbst mitbringen.
Ich werde es dem Geschäftsführer des entsprechenden Unternehmens mitteilen 🙂
Schön, dann bin ich doch mal (indirekt) als „Unternehmensberater“ iSv Volker Pisper tätig 😉
http://www.youtube.com/watch?v=ko5CCSomDMY