Weil ich gerade im filterblog darüber gestolpert bin:
Soweit so schlecht. Dann kommt mir wieder der neueste Einfall der baden-württembergischen Landesregierung in den Sinn, etwas Aktionistisches gegen Besäufnisse von Jugendlichen zu tun.
Ab dem 1. März 2010 dürfen an sämtlichen Verkaufsstellen – wie im Gesetz über die Ladenöffnung ausgeführt – in Baden-Württemberg in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden.
Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, darf ich mir in der ARD-Mediathek nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr anschauen (ich weiss, dass der Screenshot da oben für einem Film ab 12 ist. Ich habe auf die Schnelle keinen ab 16 gefunden, weil die Beiträge in der Mediathek nach einer Woche gelöscht werden). Alkohol (ab 16 bzw. 18 Jahren legal erwerbbar) darf ich mir in Baden-Württemberg nur in der übrigen Zeit kaufen.
Lassen wir jetzt mal aussen vor, dass
- man die Videos aus der ARD-Mediathek auch nachts als Download-Job laufen lassen kann (auch als 11-Jähriger)
- der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren den ganzen Tag verboten ist (steht so im Jugendschutzgesetz) und man das ganze nur konsequent umsetzen müsste
- Jugendliche, denen früher nach 22.00 Uhr verbotenerweise Alkohol verkauft wurde, das ganze jetzt einfach früher am Tag und für weniger Geld auch im lokalen Supermarkt bekommen (soviel Planung sollte man ihnen schon zutrauen)
Warum muss ich immer an weisse Salbe denken, wenn ich zum Beispiel Herrn Rech über die Probleme dieses Landes sprechen höre?
np: farin urlaub racing team – lieber staat
Ein Gedanke zu „Alkoholverkauf und Filme ab 16“