Frau Kraft, die Opposition und der Bundesrat

Die SPD und Frau Kraft möchten also in Nordrhein-Westfalen in der Opposition bleiben und die Regierung vor sich her treiben. Vermutlich, weil das Frau Ypsilanti in Hessen vor 2 Jahren so gut gelungen ist?

Die Lage für rot-grün sieht eigentlich gut aus. Während es bei Gesetzesvorlagen von SPD und Grünen für eine eigene Mehrheit reicht, wenn während der Abstimmung zwei Abgeordnete der Linken/FDP/CDU gerade auf der Toilette sind, müssten bei schwarz-gelben Vorlagen schon 21 Abgeordnete aus der Opposition fehlen.

Irgendwann, nach vielen gelungenen Gesetzesvorlagen wird Frau Kraft dann aber auffallen, dass man den Landtag gar nicht dazu befragt, wie die 6 nordrhein-westfälischen Bundesratsmitglieder denn abstimmen sollen und dass sie immer noch so abstimmen wie vor der Landtagswahl. Das wird sie ärgern, weil so Dinge wie Verlängerung der AKW-Laufzeiten, Sparpaket etc. doch eigentlich mit der fehlenden schwarz-gelben Ländermehrheit im Bundesrat verhindert werden sollen.

Am Ende wird sie dann über folgenden Artikel im Grundgesetz stolpern:

Artikel 51 I Grundgesetz

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.

Und für die nächste Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen wird die Wahl zum Ministerpräsidenten in die Tagesordnung aufgenommen.

Wäre für SPD- und Grüne-Wähler ja auch irgendwie nicht vermittelbar, dass man hätte können, sich aber nicht getraut hat auch zu tun.

Disclaimer:

Natürlich weiss ich, dass Frau Kraft den Artikel 51 Grundgesetz schon kennt. Um so unverständlicher erscheint mir im Lichte dieses Wissens dann aber die Entscheidung, die „Regierung vor sich herzutreiben“. Das bringt im Regelfall fast gar nichts und ändert vor allem nichts an den Mehrheiten im Bundesrat.

Die Baden-Württemberger haben in ihrer Landesverfassung übrigens einen Not-Aus-Knopf für solche Situationen. Doch das ist eine andere Geschichte 🙂

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