Es ist nicht alles schlecht bei den Grünen

Man muß den politischen Gegner auch mal loben können. Das passiert bei den Grünen so selten, dass das einen Blogbeitrag wert ist.

Die Grünen überlegen momentan, auch bei den Lohnnebenkosten ein Progressivmodell einzuführen, bei dem nicht ab dem ersten Euro die vollen 33% Sozialversicherung fällig werden. Warum das eine gute Idee ist, möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen.

Nehmen wir mal an, ich hätte eine Dienstleistungsidee und hätte durch intensive Befragung potenzieller Kunden festgestellt, dass ca. 15 € für eine Stunde dieser Dienstleistung auszugeben bereit sind. Es handelt sich um eine personalintensive Dienstleistung, so dass am Ende alles in Lohn fließen kann und keine teuren Gerätschaften angeschafft und gewartet werden müssen.

15 € wäre der private Kunde zu zahlen bereit. Klingt nach viel, ist es aber nicht.

  • Gehen wir mal von einer 35h-Woche meiner Mitarbeiter aus, von 5 Wochen Jahresurlaub, 7 Feiertagen die auf einen Wochentag fallen und 10 Krankheitstagen. Dann arbeitet mein Mitarbeiter 1’533 Stunden pro Jahr.
  • Wenn ich meinen Mitarbeiter immer zu Kunden schicken kann, darf ich am Ende des Jahres Rechnungen über 22’995 € schreiben
  • Von den 22’995 € wollen die Herren Schäuble, Schmid und mein Gemeindekämmerer  erst mal 3’671 € als Umsatzsteuer. Bleiben noch 19’324 € übrig.
  • Da mein Mitarbeiter natürlich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Feiertage, sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, muß ich ihn 1’827 Stunden bezahlen
  • Dann komme ich auf 10,57€, die ich für den Mitarbeiter bezahlen kann. Dummerweise ist daß nicht sein Brutto-, geschweige denn Nettolohn, denn es gehen ja noch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung ab.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge liegen bei
    • gesetzliche Rentenversicherung (jeweils 9,45%)
    • gesetzliche Krankenversicherung (8,2% + 7,3%)
    • gesetzliche Pflegeversicherung (1,275% + 1,025%)
    • gesetzliche Arbeitslosenversicherung (jeweils 1,5%)
    • Umlage U1-U3 (AG alleine 1,8%)
    • Berufsgenossenschaft (AG alleine 1%)
    • AG-Anteil 22,08%
  • Ich muß die 10,57 € also erst noch durch 1,2208 teilen, denn auch wenn die Abgaben Arbeitgeberanteil heißen, erwirtschaften muss sie der Arbeitnehmer.
  • Dann kommt ein Bruttolohn von 8,66 € raus. Davon gehen dann ab
    • 1,77 € Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
    • 0,41 € Einkommensteuer
  • Es verbleibt ein Nettolohn von 6,48 €/h bzw. ein Jahresnetto von 11’839 €
  • Noch mal schnell oben geschaut. Ja, die Kunden haben wirklich fast das Doppelte bezahlt.

Schon bei relativ geringem Einkommen (liegt ja nur 16 Cent über dem geforderten Mindestlohn) sackt der Staat 48,5% dessen, was der Auftraggeber bezahlt, ein. Ja, aber dafür hat der sozialverischerungpflichtig Tätige doch auch Vorteile. Genau.

  • Sollte er arbeitslos werden, liegt das Arbeitslosengeld I unter seinem Arbeitslosengeld-II -Anspruch, das heißt, es wirkt sich nicht aus.
  • Wenn er 45 Jahre seine Tätigkeit lückenlos ausübt, hat er am Ende seines Berufslebens 22 Beitragspunkte erwirtschaftet, das entspricht momentan einer Rente von 617 € brutto. Das liegt unter dem Grundsicherungsbetrag, von seinen Rentenzahlungen hat er also auch nichts.
  • Krankenversichert ist man auch als ALG-II-Empfänger, dadurch ergeben sich also auch keine Vorteile.

Weil man ja alles grafisch viel besser darstellen kann, 2 kleine Grafiken.

Wo wandert das Geld in einem sozialversichungspflichtigen Job hin?

geldverteilung-dienstleistungsjob
Im Vergleich dazu, die traditionelle Schwarzarbeit:
geldverteilung-schwarzarbeit

 

 

 

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