Warum Staubsauger nur noch 900 Watt haben dürfen

Manchmal reicht es, wenn man einfach aus der jeweiligen EU-Verordnung zitiert.

VERORDNUNG (EU) Nr. 666/2013 DER KOMMISSION
vom 8. Juli 2013
zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Staubsaugern

[..] Die Kommission hat in einer vorbereitenden Studie die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte typischer Staubsauger für die häusliche und gewerbliche Nutzung untersucht. [..]

[..] Der jährliche Stromverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug in der Union im Jahr 2005 Schätzungen zufolge 18 TWh. Falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen werden, wird der jährliche Stromverbrauch bis 2020 voraussichtlich auf 34 TWh ansteigen.

„Staubsauger“ bezeichnet ein Gerät, das Schmutz von einer zu reinigenden Oberfläche durch einen Luftstrom entfernt, der durch einen innerhalb der Einheit erzeugten Unterdruck entsteht

Ab dem 1. September 2017 gilt:
— Der jährliche Energieverbrauch muss weniger als 43,0 kWh/Jahr betragen;
die Nennleistungsaufnahme muss weniger als 900 W betragen

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