Frau von der Laien überlegt momentan laut und in der Presse, wie denn der Startpunkt für den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland aussehen könnte. Wenn man die Linke und Teile der SPD hört, dann muss ein Mindestlohn mindestens so hoch sein, dass man nicht mehr auf ergänzende ALG-II-Leistungen angewiesen ist.
Nehmen wir den alleinstehenden Single in Bayerns Landeshauptstadt München. Alle Zahlen von hier.1
angemessene Kosten Kaltmiete | 460 € |
Angemessene Kosten für Heizung und Warmwasser | 95 € |
Angemessene sonstige Mietnebenkosten (Müll, Kaltwasser, Grundsteuer, Hausmeister) |
85 € |
Regelsatz | 382 € |
Gesamt | 1’022 € |
Um 1’022 € netto zu haben, muss man in Deutschland 1’373 € brutto verdienen, weil die Sozialversicherungen 280€ „Arbeitnehmer-Anteil“ und der Staat 70€ Einkommensteuer haben wollen. Warum ich es pervers finde, wenn der Staat jemandem erst Geld wegnimmt um es ihm dann später wieder zurückzugeben, weil er ja bedürftig ist, ist ein anderes Thema, ich will nicht abschweifen.
Wer 1’373 € brutto verdient, bekommt in München immer noch ergänzendes ALG-II, weil nicht jeder verdiente Euro zu 100% angerechnet wird. Die Ergänzung beläuft sich auf ca. 290€. Die müsste man auf den Nettolohn also noch draufpacken, denn Arbeitgeber von Aufstockern sind ja nach Lesart von SPD und Linken böse Ausbeuter, die sich vom Staat subventionieren lassen und die arbeitende Klasse darniederhalten.
Die Latte liegt bei 1’312 € netto pro Monat. Das bekommt man in Deutschland, wenn man einen Bruttolohn von 1’904 € hat. Denn, auch der Staat und die Sozialversicherungen wollen schon Geld und zwar 203 € bzw. 389 €.
Nur kurz als Einschub: Ein alleinstehender Mensch, der gerade so viel verdient, dass er nicht mehr auf ergänzende Leistungen der Arge angewiesen ist, hat bereits einen Durchschnittssteuersatz von fast 11%. Er hat nur noch eine Nettoquote von 69%2.
Noch sind wir nicht fertig mit rechnen. Da es Tarifverträge gibt, in denen die 35h-Woche gilt, muss sie auch für den Mindestlohn gelten. Es ergibt sich ein Mindeststundenlohn von 1’904 € / 155 h = 12,28 €.
Darunter sollte man es eigentlich nicht machen.
Und ganz zum Schluß noch ein Katzenbild.