Jetzt so kurz vor dem 24. sollte ich nicht anfangen zu schwächeln.
Weil es zu dem passt, was ich heute den ganzen, halben, viertel Tag getan habe hätte tun sollen, gibt es jetzt einen eher unbekannten Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und zwar die 1619.
§ 1619 BGB – Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
So Kinder, an der Anspruchsgrundlage dürfte kein Zweifel bestehen (das schreiben Juristen immer, wenn sie sich entweder unsicher sind oder Probleme mit dem subsumieren haben).
Ja, dass wir Euch erziehen bezweifeln nicht nur diejenigen, die Euch kennen, aber da steht ein oder und danach ein unterhalten. Und Unterhaltung gibt’s zumindest reichlich.
Ihr habt Glück, ich habe kein Geschäft und die Mama auch nicht, von daher bleibt nur das Hauswesen übrig.
Ich wusste doch, dass mir dieses Studium irgendwann mal was bringen wird.