Tanzverbot

Es ist mal wieder ein stiller Feiertag.

Und wie jedes Mal vor Gründonnerstag, Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, dem Totensonntag sowie dem Volkstrauertag liefern sich die üblichen Verdächtigen hitzige Debatten über den Sinn und Unsinn eines Tanzverbots.

Und wie jedes Mal werden die gleichen Argumente ausgetauscht und am Ende bleiben die Befürworter eines Tanzverbots Befürworter und die Gegner eines Tanzverbots sind immer noch dafür, dass es aufgehoben wird.

Das Problem am Tanzverbot ist, dass man es nicht logisch fassen kann.

Niemand wird wirklich in seiner Freiheit beeinträchtigt, wenn er mal 6 Tage im Jahr nicht zum Tanzen gehen kann, genau sowenig wie irgendjemand in seinem Glauben beeinträchtigt wird, weil 10 Kilometer entfernt – völlig unbemerkt von ihm – Menschen tanzen.

Es geht auch gar nicht ums Tanzverbot, es geht ums Prinzip, da kann man nicht diskutieren.

Von daher spare ich mir auch die Wiederholung meiner Argumente aus den Vorjahren, freue mich auf den 9. April, wenn meine Stamm-Disco zum letzten Mal in altem Ambiente die Türen öffnet und gehe einfach dann tanzen.

Also ich ginge tanzen, wenn ich tanzen könnte. So geh‘ ich einfach nur hin, höre laute Musik und bewege mich arhythmisch im Takt.

und bis dahin stimm‘ ich mich ein wenig ein.

Bis 18:00 Uhr dürfte ich das sogar öffentlich, wenn mir das nicht ganzjährig wegen §118 I OWiG verboten wäre.

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