Bayrische Gerichtspossen

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass man auch nach der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung der Hörfunk- und Fernsehprogramme von der analogen auf die digitale Technik Rundfunkgebühren zu zahlen hat, wenn das eigene Fernsehgerät nur analoge Programme empfangen kann und es im Haushalt keinen digitalen Empfänger gibt.

Die Begründung des Gerichts ist folgende:

Nach den Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages müssten Rundfunkgebühren bezahlt werden, wenn ein Rundfunkgerät (d.h. Hörfunk- und/oder Fernsehgerät) zum Empfang bereitgehalten werde, mit dem man ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen könne. Die Kammer ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass die Beschaffung eines Zusatzgerätes für den Empfang digitaler Programme keinen besonderen technischen Aufwand in diesem Sinne darstelle.

Das bedeutet allerdings auch, dass für Beamer Gebühren fällig werden, weil man ja eigentlich nur einen Empfänger kaufen müsste, oder das eine Gebührenpflicht für reine Abspielgeräte ohne Tuner fällig wird, die man oft im Baumarkt beim Abspielen von Werbevideos bewundern kann, oder dass ein reiner Audio-Verstärker gebührenpflichtig ist, weil man sich ja nur einen Radio-Tuner kaufen müsste …

Es wäre an der Zeit, das ganze Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überdenken und auf eine solide und vertrauenswürdige Basis zu stellen.

Spitzenplatz in den Charts trotz Internet-Downloads

In diversen Online-Publikationen bekommt man folgendes zu lesen:

Die Arctic Monkeys können sich ab sofort mit dem Titel als Band mit dem schnellstverkauften Debütalbum in Großbritannien aller Zeiten schmücken. WHATEVER PEOPLE SAY THAT I AM, THAT’S WHAT I’M NOT schoss mit 363.735 verkauften Exemplaren aus dem Stand auf Platz 1 der Insel-Charts.

Obwohl es die Lieder teilweise kostenlos im Internet gibt, wollten anscheinend über 363.000 Menschen lieber die CD kaufen, statt sich die Lieder legal auf einen Rohling zu brennen.

Und das in einer Zielgruppe, die man eher zu den Brennern als zu den Käufern zählt, es ist Rock und keine Heimatmusik.

Auch andere Künstler für diese Zielgruppe schaffen hohe Verkaufszahlen

Anastacia         Anastacia            800’000 CD
Xavier Naidoo     Telegramm für X      400’000 CD
Depeche Mode      Playing The Angel    400’000 CD
Enya              A day without rain   600’000 CD
Wir sind Helden   Die Reklamation      400’000 CD
Annett Louisan    Boheme               400’000 CD
James Blunt       Back to Bedlam       400’000 CD

Gute Musik scheint sich weiterhin gut zu verkaufen. Es lässt sich im Übrigen auch kein signifikanter Unterschied zwischen den Verkaufszahlen von „kopiergeschützten“ CD und solchen, die eine Privatkopie erlauben, feststellen.

Warum also erzählt uns die Musikindustrie seit Jahren, dass es ihr so schlecht geht, weil es die bösen Privatkopien, die bösen Raubkopierer und die bösen Tauschbörsen gibt, während sie völlig unterschlägt, dass ihrer Zielgruppe einerseits das Geld ausgeht und sich das verbleibende Geld andererseits auch noch auf viel mehr Konsumgüter verteilt?

Warum gängelt die Musikindustrie die legalen Käufer ihres Konsumgutes mit inkompatiblem Schrott?

Wegen eines Kopierschutzes (von dem es meines Erachtens keinen einzigen gibt, für den sich im Internet nicht innerhalb von 5 Minuten eine Umgehungsmöglichkeit findet) wurden meiner unmassgeblichen Meinung nach nur ganz wenige CD mehr verkauft.

Man kann jetzt natürlich einwenden, dass das Recht nicht dem Unrecht weichen muss und dass man Ladendiebstahl ja auch nicht deswegen legalisiert, weil er sich nicht aufhalten lässt; Aber die Massnahmen der MI sind in meinen Augen mit den Massnahmen eines Einzelhändlers zu vergleichen, der seine Kunden nur noch nackt in den Laden lässt, damit sie nichts unter ihrer Kleidung verstecken können (und auch da wird der findige und zu allem bereite Dieb Wege finden, solange es sich nicht um gemahlenen, unverpackten roten Pfeffer handelt) und der sich dann beschwert, dass keiner mehr zum Einkaufen kommt.

Vogelgrippe und anfällige Politiker

Man mag sich wundern, dass verschiedene Politiker die Absage der Fussball-WM in Betrachtung ziehen, zum Beispiel Bärbel Höhn, Franz-Josef Holzenkamp oder Hans-Michael Goldmann.

Allerdings sollte man bei all der Verwunderung immer in Betracht ziehen, dass dieses Thema sich hervorragend dazu eignet, sich als Politiker der vorletzten Reihe mal (wieder) in’s Gespräch zu bringen.

Die Vogelgrippe, ist wie der Name schon sagt, eine Grippe bei Vögeln. Sie springt ganz selten auf den Menschen über und wohl bei den bisherigen Fällen immer nur dann, wenn ein sehr enger Kontakt zwischen Menschen und Vögeln bestand. Dass die Vogelgrippe jetzt bei Vögeln in Deutschland aufgetreten ist, ändert an der Bedrohungslage rein gar nichts. Sollte dieser Virus irgendwann einmal vom Menschen auf den Menschen überspringen, dann ist es in den Zeiten von hunderttausenden von transkontinentalen Reisenden pro Tag völlig egal, ob das in Visselhövede oder in Vinh passiert.

Reisserische Überschriften

scheinen in Zeiten der Reizüberflutung gang und gäbe zu sein, aber manchmal frage ich mich doch, ob die Überschriften von jemand anderem als die Beiträge geschrieben werden. Focus online titelt mit

Flugzeug-Abschuss-Urteil
Deutschland ohne Schutz im Terrorfall

Dann folgt ein Artikel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz. Im letzten Absatz findet man endlich auch die Aussage aus der Überschrift wieder. Es meldet sich der Vorsitzende des Verbandes, in dem sich Kampfpiloten der Bundeswehr organisieren, folgendermassen zu Wort

„Es scheint nach diesem Urteil nicht möglich zu sein, ein gekapertes Flugzeug abzuschießen,“
„[..] in absehbarer Zeit keine Grundlage für einen Abschuss geben wird“.

Ich hoffe doch sehr, dass es auch so bleibt.

Es wird nicht funktionieren

Heise online berichtet heute über eine weitere Verzögerung bei der Einführung des Kopierschutzes AACS für HD-DVD und Bluray-Disc.

Ohne jetzt besonders prophetisch zu sein: Es wird Euch nicht gelingen

Statt sich Gedanken zu machen, wie man unter veränderten Bedingungen weiter Geld verdienen kann, wird ein neuer Standard kaputt kopiergeschützt. Wie bei vielen anderen Dingen wird der ehrliche Benutzer der Dumme sein.

Während beim Bekannten die heruntergeladene Version von Final Destination XIV völlig problemlos in HD-Qualität läuft und sich sogar per WLAN auf den Beamer bringen lässt, sitzt der Besitzer einer Original-HD-DVD 10 Minuten zwangsweise vor Warnhinweisen über böse Raubkopierer und muss beim Beamer mit einer niedrigen Auflösung vorlieb nehmen. Wenn er Pech hat, rutscht sein Player nach 6 Monaten auf eine Blacklist und spielt überhaupt nichts mehr ab.

Wieviel Geld muss man Euch eigentlich noch vorenthalten, bevor ihr merkt, dass das Einschlagen auf Kunden zu nichts führt?

np: purepipe – Capitalism is an organized crime