Nachdem alle Programmiersprachen, die zu beherrschen ich vorgebe, entweder auf dem absteigenden Ast sind, oder sich nur einer zweistelligen Benutzerzahl erfreuen, wird es mal wieder Zeit, etwas neues zu lernen. Da ich es vermutlich in nächster zeit sowieso brauche, fiel die Wahl auf C#.
Kategorie: Informationstechnik
Aktien-Spam funktioniert leider :-(
Ich wollte es ja eigentlich nicht glauben, genausowenig, wie ich glauben wollte, dass wirklich jemand auf die Penisverlängerungs-Emails antwortet, oder Viagra-Kapseln bei Leuten kauft, die ihm SPAM schicken. Aber bei der letzten SPAM die angekommen ist, habe ich mir mal den Spass erlaubt, dass ganze zu verifizieren.
Zur Erklärung für Menschen, die ihre SPAMS ungelesen löschen:
Man kauft sich Aktien einer kleinen Firma, die vor sich hindümpelt. Dann versendet man millionenfach Emails an Leute, in denen man genau diese Aktie empfiehlt. Einige fangen an die Aktie zu kaufen und der Wert steigt. Diejenigen, die die SPAM gelesen haben und nur einen Tick zu misstrauisch waren um gleich zu kaufen, sehen den steigenden Kurs und kaufen ebenfalls. Der Kurs der Aktie steigt und der SPAMMER kann seine Aktien für den doppelten bis dreifachen Wert verkaufen.
GEZ-Gebührenpflicht für Laptops
Im Interview bei Spiegel-online versucht der Leiter der Abteilung „Recht und Personal“ zwar abzuwiegeln, was die Gebührenpflicht von neuartigen Geräten AKA Computer und UMTS-Mobiltelefonen angeht, allerdings windet er sich bei gewerblichen Nutzern raus:
Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.
Wenn man sich anschaut, wie die GEZ bei Firmen-PKW mit installierten Autoradios umgeht
Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.
dann darf man gespannt sein, wie sie sich bei noch mobileren Geräten wie Laptops und UMTS-Mobiltelefonen verhält.
Eine Email an die GEZ ist raus, falls ich eine Antwort bekommen, stelle ich sie hier rein.
Kopierschutz auf DVD gefährdet den Rechner
Vermutlich will Kinowelt einfach ein bisschen auf der Publicity-Welle von Sony mitschwimmen, gemäß der Devise: „Hauptsache im Gespräch bleiben“. Wenn man dem heise-Ticker glauben darf (und wieso sollte man das nicht tun, heise steht in dem Ruf die Dinge selbst auszuprobieren, statt einfach nur abzuschreiben), dann kann man sich mit dem Betrachten der DVD „Mr. und Mrs. Smith“ von kinowelt die Installation seines Rechners ruinieren. DVD-RW die kaputt gehen, DVD-Rohlinge, die sich nicht mehr brennen lassen (bspw. die Sicherungen der eigenen Partition, also nichts was auch nur im entferntesten mit DVD-Film zu tun hat) und Systemabstürze können die Folge sein, wenn man sich so verhält, wie Kinowelt das vom ehrlichen Anwender erwartet.
Es trifft mal wieder die komplett falschen, denn diejenigen, die den Film kopieren wollen können das anscheinend genauso problemlos wie diejenigen, die einfach die Autostart-Funktion ihres Laufwerkes deaktiviert haben.
Das ist noch nicht mal Beta-Stadium eines Kopierschutzes, vielleicht haben sie ihn deswegen auch Alpha-DVD genannt :-/
Gerne hätte ich mir die Original-DVD gekauft, aber wenn das so gefährlich ist, dann lass ich mir doch lieber Kopien machen, die ich in der Schweiz legal erstellen darf, wenn man den Worten von suissimage, der schweizerischen Verwertungsgesellschaft glauben darf.
Man darf, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt.
Von China lernen heisst siegen lernen
Riesiger Protest brandete auf, als bekannt wurde, dass google den chinesischen Machthabern nachkommt, und Trefferlisten manipuliert. Eigentlich unverständlich, denn google.de zensiert ebenfalls.
Man kann bzgl. Webseiten wie vho.org, unglaublichkeiten.com oder ety.com sicherlich der Meinung sein, sie nicht anschauen zu wollen, allerdings liefert man mit einer Sperrung den Betreibern noch mehr Munition, gemäss dem Motto:“ Man muss uns verbieten, weil man uns nicht widerlegen kann.“ Das stimmt zwar nicht, man kann es allerdings aufgrund der Sperre dummerweise auch nicht widerlegen.



