Deutsches und europäisches Verfassungsrecht

darf ich ab heute zu den Fächern zählen, die ich bestanden habe. Zwar erst im zweiten Anlauf und auch nicht ganz mit der (vor dem Studium) erhofften Punktzahl, aber man wird als ll.b. Student ja bescheiden, was die Noten angeht.

So langsam ertappe ich mich dabei mir vorzustellen, dieses Studium auch abzuschliessen 🙂

Die Vorteile des Studentendaseins

neben anderen Dingen muss man für die Vollversion von Adobe Photoshop CS3 nur 188 EUR bezahlen, statt der 1500 EUR, die Nicht-Studenten für die Extended-Version entrichten sollen.

(Studentenversion)

Adobe hat auf seiner Webseite eine gute Übersicht über das Programm und erstaunlich faire Bedingungen (so reicht für die nichtkommerzielle Nutzung bereits ein VHS-Kurs im Bereich „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“).

Da man die Version auch nach Abschluss der Ausbildung weiter zu nichtkommerziellen Zwecken nutzen darf, ist das vermutlich die günstigste legale Variante an Adobe-Programme zu gelangen. Die zwei Nachteile der Studentenversion (nicht updateberechtigt, keine Weiterveräusserung erlaubt) möchte ich auch noch erwähnen, wobei die bei der Preisdifferenz meines Erachtens nicht so ins Gewicht fallen.

Da kein Papier mitgeliefert wird und ich einfach nicht der Mensch bin, der am PC längere Texte lesen kann, habe ich mir folgendes Buch mitbestellt:

 

Arbeitsvertragsrecht

bestanden 🙂

Vermutlich sind es trotzdem noch 15 Klausuren, weil ich die StuPO wechsle, um auf jeden Fall mit dem Master zusammen ein 10-semestriges Studium zu absolvieren.

Nicht dass sich die (Landes-)Justizminister irgendwann mal darauf einigen, auch die LL.M. als Volljuristen anzuerkennen, die ein komplettes Studium hinter sich haben.

Ich habe zwar nicht vor, als Anwalt zu praktizieren (dazu kenne ich zu viele :-), aber oft wird in Stelleninseraten ein Volljurist gesucht (obwohl sich die Tätigkeit ausschliesslich auf aussergerichtliche¹ beschränkt).

¹ die altbekannte Ellipse, wobei Wikipedia der Meinung ist, es handelte sich um gapping