Die Mär vom Zivildienst

In vielen Diskussionen wird immer wieder die Behauptung aufgeworfen, der Zivildienst und damit die allgemeine Wehrpflicht wären dringend nötig, da sonst die sozialen System zusammenbrechen, oder unbezahlbar würden (z.B. hier, hier und hier)

Man stelle sich vor, dass der Zivildienst tatsächlich nicht mehr existieren würde. Ein ganzes Sozialsystem würde zusammenbrechen. Unentbehrlich sind sie geworden, die Zivis.

Deutschland kann sich eine adäquate Berufsarmee schlicht und ergreifend nicht leisten – von den Kosten für das Gesundheitssystem, das ohne Wehrpflicht zusammenbrechen würde, ganz zu schweigen.

Ganz davon abgesehen kann unser Sozialsystem ohne Zivis so nicht weiter existieren.

Diese These wird eigentlich nie mit Fakten untermauert, weil das ja „eh jeder weiss“.

Deshalb an dieser Stelle mal der Versuch, die relevanten Fakten zusammenzutragen und mal nachzuschauen, was eigentlich dran ist, am möglichen Zusammenbruch.

Beginnen möchte ich mit der formellen Seite. Zivildienstleistende müssen arbeitsmarktneutral eingesetzt werden. So sieht das offiziell auch die Bundesregierung, wie man in der BT-Drs 16/8678 nachlesen kann

[..] die Bundesregierung [plant] keine gesetzlichen Regelungen [..], die auf die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zielen oder in anderer Weise die Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes in Frage stellen [..]

Zivildienstleistende, die einen essentiellen Beitrag zum Sozialsystem leisten, dürfte es nach dieser Definition eigentlich gar nicht geben. Aber wir wissen ja alle, dass Papier geduldig und es mit der Arbeitsmarktneutralität von ZDL nicht so weit her ist (das scheint ein Kavaliersdelikt und sogar gewollt zu sein, wo doch „Arbeitsplatzvernichter“ sonst einen so schlechte Ruf haben).

Wenn Zivildienstleistende eine so grosse Stütze des Systems wären, dann würde auch eine Verkleinerung sichtbar werden. Im Jahr 1993 gab es 125’000 Zivildienststellen im Jahr 2005 verteilten sich die einberufenen 83’405 ZDL auf insgesamt 62’500 Stellen, also eine glatte Halbierung. Wer jetzt einwendet, dass das Gesundheitssystem in diesen Jahren ja auch erheblich teurer geworden ist, sollte sich die Kostenstruktur der Gesundheitsausgaben in Deutschland mal anschauen und wird dann feststellen, dass Zivildienstleistende nur äussert selten als verschreibungspflichtiges Medikament oder niedergelassener Facharzt eingesetzt werden.

Weiter geht’s mit der Frage, die viele zu bewegen scheint, was würde denn im allerschlimmsten Fall der Ersatz aller Zivildienstleistendenstellen durch reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze kosten?

Es geht um den Ersatz von 62’500 ZDL-Stellen. Wenn wirklich jede Stelle durch eine Fachkraft ersetzt werden würde und wenn jede Stelle Lohnkosten in Höhe von 40’000 EUR pro Jahr verursachte (das wäre dann ein durchschnittlicher Bruttolohn von ca. 2’750 EUR pro Monat), dann würden sich die Kosten auf 2,5 Milliarden EUR pro Jahr belaufen. Das sind 0,95% der Gesundheitsausgaben des Jahres 2006. Schon das ginge völlig im statistischen Rauschen unter. Allerdings wären die echten Kosten um ein erhebliches niedriger.

Abziehen von den 2,5 Milliarden EUR kann man

  • 625 Millionen EUR, die für die ZD gezahlt werden (vom Bund und den jeweiligen Trägern)
  • 320 Millionen EUR, die reguläre Arbeitskräfte als Sozialabgaben direkt wieder in die Krankenversicherungen einzahlen würden
  • 70 Millionen EUR, die reguläre Arbeitskräfte als Sozialabgaben direkt wieder in die Arbeitslosenversicherung einzahlen würden
  • 400 Millionen EUR, die reguläre Arbeitskräfte als Sozialabgaben direkt wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden
  • 250 Millionen EUR, die reguläre Arbeitskräfte an Steuern abzuführen hätten.
Das ganze käme am Ende auf weniger als 1 Milliarde EUR. Dafür hätten wir dann allerdings:
  • weniger Arbeitslose im Pflegebereich
  • motiviertes Personal, das sich den Beruf freiwillig ausgesucht hat
  • kontinuierlichere Betreuung, weil nicht alle 7-8 Monate der Pfleger wechselt
  • grössere Professionalität, weil eine Hilfskraft durch eine vollwertige Pflegekraft ersetzt wird

Wenn man sich anschaut, wie momentan 10 Milliarden EUR schwere Konjunkturpakete geschnürt werden, dann sollte ein wesentlich kleinerer Beitrag allemal vorhanden sein.

Aber das würde ja an der Wehrpflicht rütteln, über die jemand mal treffend schrieb:

Die Wehrpflicht vereint für einige Leute geradezu mythische
Eigenschaften, die unsere Gesellschaft nicht nur sicherer, sondern
„besser“ macht. Sie ist sowas wie die Bundeslade unserer Zeit.

Zahl des Tages: 2’000’000’000’000’000

2 Billiarden Kilogramm Landeis sind laut Nasa in den letzten 5 Jahren in Grönland, Alaska und der Antarktis geschmolzen.

Ich wage mich jetzt auf dünnes Eis (okay, der war billig), aber ich versuche trotzdem auszurechnen, wie gross die Kantenlänge eines Würfels ist, der 2 Billiarden Kilogramm Eis beinhaltet.

Ich komme auf 12,6 Kilometer.

Konsumgutschein

Die Idee des Herrn Lauterbach, Erwachsenen Menschen einen Konsumgutschein von 500 EUR zu schenken, den diese dann mit einem Eigenanteil von weiteren 200 EUR irgendwo einlösen können, ängstigt mich ein wenig. Ich weiss nicht, was ich jetzt von anderen Vorschlägen halten soll, die der Herr Lauterbach so macht und die ich nicht nachvollziehen kann.

Aber der Reihe nach.

Jeder Erwachsene Deutsche (also auch ich) soll einen 8-Wochenlang gültigen Konsumgutschein in Höhe von 500 bekommen, den er einlösen darf, wenn er selbst mindestens 200 EUR bezahlt. Schon die rechtliche Seite ist komplex. Mit einfach verschicken ist es nicht getan. Es braucht erst mal eine formelle gesetzliche Grundlage (Vorbehalt des Gesetzes und so), dann eine Verordnung und vermutlich mindestens 2 Ausführungserlasse. Es muss ja geklärt werden, wo das ganze überall eingelöst werden darf (da die Firmen ihn nur mit Steuerzahlungen verrechnen dürfen wird das ganze auf Deutschland eingegrenzt sein und ist vermutlich EU-Rechtswidrig), wie das ganze geprüft werden soll (sonst könnten ja Leute, die gerade nichts kaufen wollen den Gutschein an andere übertragen. Muss ich mich ausweisen, wenn ich mit sowas einkaufen gehen will?), es müssen Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen werden, falls doch einer versucht das ganze zu umgehen …

Aber auch die tatsächliche Seite ist in meinen Augen ein wenig kompliziert. Dürfen Gutscheine geteilt werden (vermutlich nicht, weil dann die meisten einfach damit einkaufen gehen und die Abrechnung noch komplizierter wird), dürfen Gutscheine zusammengelegt werden (vermutlich auch nicht, weil dann der Effekt verloren geht). Was sollen Eltern mit dem 250 EUR-Gutschein ihrer Kinder anfangen. Wie sehen die Gutscheine aus, das ganze muss ja halbwegs fälschungssicher sein, wer schult die Kassierer entsprechend, was passiert, wenn das Unternehmen weniger Steuern zahlen muss als es Gutscheine hat …

Wenn ich meine Familie betrachte, die insgesamt 1’500 EUR bekäme und dann mal mich rausgreife, dann würden die 700 EUR vermutlich in eine EOS 40D fliessen.

700 EUR / 1.19 = 588 EUR für den Händler, 122 EUR zurück zum Staat

Die Gewinnmarge dürfte so bei 5% liegen, damit fliessen 40 EUR in den Handel und 558 EUR teilen sich Importeur, Hersteller, Reeder.

Globalisierung, aber bitte doch nur wenn’s den Firmen nutzt Teil 4512

Freier Handel und Globalisierung wird ja gerne in Sonntagsreden angeführt, nie ohne darauf hinzuweisen, welche phänomenalen Vorteile sich aus dem freien Handel für den Verbraucher ergeben.

Sollte aus dem Vorteil für den Verbraucher mal ein Nachteil für die Industrie ergeben, ist allerdings relativ schnell Schluss mit freier Handel und dergleichen.

Grauimporte sind den Herstellern ein Greuel (oder schreibt man das jetzt Gräuel weil von Grauen kommend?), verhindern sie doch, dass man auf gewissen Märkten völlig überteuerte Preise verlangen kann, weil der dortige Markt das halt hergibt.

Da werden dann in Presseerklärungen blumige Worte gefunden wie:

Jürgen Schmitz, Country Director der Canon Consumer Imaging Deutschland: „Grauimporte schädigen nicht nur unsere Marke und unseren Fachhandel, sie schädigen das gesamte europäische Wirtschaftssystem [..]“

Für den Konsumenten nicht ersichtlich umgeht der Parallelimporteur rechtliche Bestimmungen, nutzt illegale Wege und verschafft sich Ware, die nicht für den europäischen Markt – und damit auch nicht für dessen Bedarf – bestimmt ist. Über fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör werden günstigere Preise möglich, als sie der deutsche Fachhandel bieten kann.

und so weiter …

Obige Aussagen stammen aus einer Presserklärung, die Canon anlässlich einer einstweiligen Verfügung gegen den „Grauimporteur “ Essential Systems erwirkt hat.

Um mal blind ein Beispiel rauszugreifen: Die Canon EOS 50D soll nach dem Willen von Canon ohne Steuern in der Schweiz 1250 EUR kosten, in Deutschland 1090 EUR und in Hongkong Singapur 990 EUR. Die Garantiebedingungen sind in allen Ländern gleich, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sind in Deutschland am strengsten.

Bei den Strassenpreisen ist das ganze dann interessanterweise in der Schweiz am günstigsten, dort gibt’s die EOS 50 D ohne Steuern schon für 813 EUR, in Deutschland kostet sie um die 840 EUR.

Natürlich möchte man sich als Hersteller nicht seine lustigen VK-Spielchen verderben lassen durch einen hergelaufenen Importeur, der einfach dort kauft, wo es am günstigsten ist. Glücklicherweise gibt es ja das Markenrecht und so kann man weiterhin das hohe Lied des Freihandels pfeifen, während man den Gegner rüde durch einstweilige Verfügungen vom Platz foult.