Und die nächste Klatsche

von den Querulanten aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden:

[..] § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

Langsam kann man ihn ja verstehen, den Herrn Schäfer, schon wieder ein Beschluss des Bundestages, an dem er beteiligt war und der als nicht verfassungskonform erkannt wurde.

Nun kann man ja als MdB nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen und vermutlich wird der Herr Schäfer auch gar nicht erklären können, um was es da eigentlich ging. Ist ja auch nicht weiter schlimm, ich kann es auch erst, seit ich mir die erhellenden Seiten auf www.wahlrecht.de durchgelesen habe.

Weil es gerade so gut passt

Wieder ein Gesetz, an dem der Herr Schäfer beteiligt war, ist gemäß dem Berliner Verwaltungsgericht verfassungswidrig und wird deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Auf heise.de ist zu erfahren:

Die im Jahr 2005 in die Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eingebaute Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, ist nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 27. Kammer habe deshalb die Klage eines Telekommunikationsanbieters dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt [..]

Vermutlich nach Ansicht des Herrn Schäfer auch so Querulanten, die in einem vorangegangenem Beschluß

[..] im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt[en], vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens (VG 27 A 3.07) gegen die Antragstellerin Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten.

Abgeordneter der Woche: Axel Schäfer (SPD)

In der Internetausgabe der Süddeutschen Zeitung durfte ich von Herrn Schäfer vernehmen:

Köhler hätte ohne weiteres unterschreiben können. Wo kommen wir denn hin, wenn wir einführen, dass der Präsident vor jedem Querulanten einknickt?

Es geht dabei um die Unterschrift unter die Ratifizierungsurkunde für den Lissabon-Vertrag.

Wen der lupenreine Demokrat Schäfer mit „jedem Querulanten“ genau meint, sagt er nicht, das ergibt sich zum Beispiel aus diesem Spiegel-Artikel:

Bundespräsident Köhler wird die Ratifikationsurkunde vorerst nicht unterschreiben: Auf Bitten des Verfassungsgerichts wartet er ein Grundsatzurteil ab.

Natürlich ist es für einen Bundestagsabgeordneten doof, wenn seine Entscheidungen gerichtlich auf Verfassungskonformität überprüft werden, schliesslich besteht ja die Gefahr, dass sie es nicht sind (wie übrigens relativ viele Gesetze der letzten 2 Legislaturperioden, die Herr Schäfer jetzt schon im Bundestag sitzt).

Nichtsdestotrotz finde ich es unangemessen, einen Senat des Bundesverfassungsgerichts als „Querulant“ zu bezeichnen, und ihn mit dem Beiwort „jedem“ zu schmücken (was zumindest bei mir das Wort „dahergelaufen“ impliziert).