Bayrische Gerichtspossen

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass man auch nach der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung der Hörfunk- und Fernsehprogramme von der analogen auf die digitale Technik Rundfunkgebühren zu zahlen hat, wenn das eigene Fernsehgerät nur analoge Programme empfangen kann und es im Haushalt keinen digitalen Empfänger gibt.

Die Begründung des Gerichts ist folgende:

Nach den Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages müssten Rundfunkgebühren bezahlt werden, wenn ein Rundfunkgerät (d.h. Hörfunk- und/oder Fernsehgerät) zum Empfang bereitgehalten werde, mit dem man ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen könne. Die Kammer ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass die Beschaffung eines Zusatzgerätes für den Empfang digitaler Programme keinen besonderen technischen Aufwand in diesem Sinne darstelle.

Das bedeutet allerdings auch, dass für Beamer Gebühren fällig werden, weil man ja eigentlich nur einen Empfänger kaufen müsste, oder das eine Gebührenpflicht für reine Abspielgeräte ohne Tuner fällig wird, die man oft im Baumarkt beim Abspielen von Werbevideos bewundern kann, oder dass ein reiner Audio-Verstärker gebührenpflichtig ist, weil man sich ja nur einen Radio-Tuner kaufen müsste …

Es wäre an der Zeit, das ganze Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überdenken und auf eine solide und vertrauenswürdige Basis zu stellen.

Kalenderblatt 23.02.06

Vor 151 Jahren starb Carl Friedrich Gauß, der früher zusammen mit einer Glockenkurve den 10-DM-Schein zierte.
Die Normalverteilung ist im übrigen das grosse Problem von Rauchern mit mathematischer Halbbildung.

Die Sterblichkeit von Rauchern lässt sich als Normalverteilung darstellen, d.h. es gibt Raucher, die schon von der ersten Zigarette Lungenkrebs bekommen und es gibt am anderen Ende der Verteilung Raucher, die das Rauchen nach 90 Jahren aufgeben, weil sie so zittern, dass es beim Anzünden der Zigaretten stört.

Jeder Raucher vermutet sich natürlich im hinteren Teil der Verteilung, rechnet sich also selbst in einer gesättigten Benzoldampf-Atmosphäre noch gute Überlebenschancen im 2-stelligen Jahresbereich aus.

Da aber für den Hügel in der Mitte verdammt viele Raucher gebraucht werden, stimmt das nur für einen relativ kleinen Prozentsatz.

Herr Tauss, bitte geben Sie ihr Mandat zurück

Sehr geehrter Herr Tauss,

selten musste ich eine offensichtlichere Bankrotterklärung eines Parlamentariers lesen als ihren Auftritt im Bundestag anlässlich der Telekommunikationsverkehrs-Datenspeicherung zur Strafverfolgung am 16.02.2005, aus der ich Sie anhand der Plenarprotokolle zitieren darf:

Ich halte das in der Tat für einen Anschlag auf Bürgerrechte und auf Datenschutz in Europa, der inakzeptabel ist;
Mit dieser Bewertung komme ich jetzt aber nicht weiter. Wir haben diese Richtlinie nun einmal umzusetzen.
Wir müssen eine Richtlinie umsetzen, ob sie uns gefällt oder nicht.

Vielleicht sind Sie nach 12 Jahren Bundestag zu desillusioniert oder zu stark im politischen Räderwerk verklemmt, um sich noch an das zu erinnern, was in Artikel 38 des Grundgesetzes steht:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Und anscheinend ist diese Richtlinie für Sie nicht inakzeptabel, sonst hätten Sie ihr nicht zugestimmt.

Wenn Sie der Meinung sind, der Bundestag verkomme zu einem „Abnickverein Brüssels bzw. einem Abnickverein der deutschen Regierung“ was Ihr Kollege Kauder ja noch verneint, dann stellt sich erstens die Frage, wieso wir überhaupt so viele Abnicker nach Berlin schicken und zweitens die Frage, warum Ihre Parteifreundin Zypries immer fleissig am Nicken war, wenn es in Brüssel um diese Fragen ging.

Ich weiss, dass Frau Zypries es nicht immer so genau nimmt mit den Vorgaben, die der Bundestag macht, das hat Ihre Stimmhaltung in der Frage der Softwarepatente ja schon klar zum Ausdruck gebracht, allerdings stellt sich schon die Frage, warum der Bundestag seine Rechte, die er vor Verabschiedung einer solchen Richtlinie hat, nicht stärker ausübt.

Vermutlich muss Ihnen mal wieder das Bundesverfassungsgericht Ihren Job erklären, wie es das auch beim europäischen Haftbefehl getan hat.

Vielleicht dankt Herr Di Fabio diesmal Ihnen für den „schönen Einblick in die parlamentarische Praxis“, wenn Sie sich wie damals Siegfried Kauder mit einer gefühlten normativen Unfreiheit herausreden wollen.

Bis Sie sich wieder an Ihre Aufgabe als Parlamentarier erinnern wäre es schön, wenn Sie Ihren Platz in Berlin, an den Sie sich scheinbar schon so sehr gewöhnt haben, dass sie ihn für ein wenig Gewissensfreiheit nicht wieder mit ihrem alten Job als Pressesprecher der IG-MEtall in Baden-Württemberg tauschen möchten (das kann ich wiederum gut verstehen), an jemanden geben, der als Antwort auf Ihre gefühlte normative Unfreiheit die richtigen Konsequenzen zieht.

Spitzenplatz in den Charts trotz Internet-Downloads

In diversen Online-Publikationen bekommt man folgendes zu lesen:

Die Arctic Monkeys können sich ab sofort mit dem Titel als Band mit dem schnellstverkauften Debütalbum in Großbritannien aller Zeiten schmücken. WHATEVER PEOPLE SAY THAT I AM, THAT’S WHAT I’M NOT schoss mit 363.735 verkauften Exemplaren aus dem Stand auf Platz 1 der Insel-Charts.

Obwohl es die Lieder teilweise kostenlos im Internet gibt, wollten anscheinend über 363.000 Menschen lieber die CD kaufen, statt sich die Lieder legal auf einen Rohling zu brennen.

Und das in einer Zielgruppe, die man eher zu den Brennern als zu den Käufern zählt, es ist Rock und keine Heimatmusik.

Auch andere Künstler für diese Zielgruppe schaffen hohe Verkaufszahlen

Anastacia         Anastacia            800’000 CD
Xavier Naidoo     Telegramm für X      400’000 CD
Depeche Mode      Playing The Angel    400’000 CD
Enya              A day without rain   600’000 CD
Wir sind Helden   Die Reklamation      400’000 CD
Annett Louisan    Boheme               400’000 CD
James Blunt       Back to Bedlam       400’000 CD

Gute Musik scheint sich weiterhin gut zu verkaufen. Es lässt sich im Übrigen auch kein signifikanter Unterschied zwischen den Verkaufszahlen von „kopiergeschützten“ CD und solchen, die eine Privatkopie erlauben, feststellen.

Warum also erzählt uns die Musikindustrie seit Jahren, dass es ihr so schlecht geht, weil es die bösen Privatkopien, die bösen Raubkopierer und die bösen Tauschbörsen gibt, während sie völlig unterschlägt, dass ihrer Zielgruppe einerseits das Geld ausgeht und sich das verbleibende Geld andererseits auch noch auf viel mehr Konsumgüter verteilt?

Warum gängelt die Musikindustrie die legalen Käufer ihres Konsumgutes mit inkompatiblem Schrott?

Wegen eines Kopierschutzes (von dem es meines Erachtens keinen einzigen gibt, für den sich im Internet nicht innerhalb von 5 Minuten eine Umgehungsmöglichkeit findet) wurden meiner unmassgeblichen Meinung nach nur ganz wenige CD mehr verkauft.

Man kann jetzt natürlich einwenden, dass das Recht nicht dem Unrecht weichen muss und dass man Ladendiebstahl ja auch nicht deswegen legalisiert, weil er sich nicht aufhalten lässt; Aber die Massnahmen der MI sind in meinen Augen mit den Massnahmen eines Einzelhändlers zu vergleichen, der seine Kunden nur noch nackt in den Laden lässt, damit sie nichts unter ihrer Kleidung verstecken können (und auch da wird der findige und zu allem bereite Dieb Wege finden, solange es sich nicht um gemahlenen, unverpackten roten Pfeffer handelt) und der sich dann beschwert, dass keiner mehr zum Einkaufen kommt.

Vogelgrippe und anfällige Politiker

Man mag sich wundern, dass verschiedene Politiker die Absage der Fussball-WM in Betrachtung ziehen, zum Beispiel Bärbel Höhn, Franz-Josef Holzenkamp oder Hans-Michael Goldmann.

Allerdings sollte man bei all der Verwunderung immer in Betracht ziehen, dass dieses Thema sich hervorragend dazu eignet, sich als Politiker der vorletzten Reihe mal (wieder) in’s Gespräch zu bringen.

Die Vogelgrippe, ist wie der Name schon sagt, eine Grippe bei Vögeln. Sie springt ganz selten auf den Menschen über und wohl bei den bisherigen Fällen immer nur dann, wenn ein sehr enger Kontakt zwischen Menschen und Vögeln bestand. Dass die Vogelgrippe jetzt bei Vögeln in Deutschland aufgetreten ist, ändert an der Bedrohungslage rein gar nichts. Sollte dieser Virus irgendwann einmal vom Menschen auf den Menschen überspringen, dann ist es in den Zeiten von hunderttausenden von transkontinentalen Reisenden pro Tag völlig egal, ob das in Visselhövede oder in Vinh passiert.