Vor Kurzem hatte ich hier einen kleinen Beitrag zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und die scheinbare Unfähigkeit der Ravensburger Bürgerinnen und Bürger, das Schicksal der Stadt in die eigenen Hände zu nehmen und Beschlüsse des Gemeinderats vors Volk zu bringen (so heisst das in meiner WahlArbeitsheimat Schweiz).
In Weingarten scheint man begriffen zu haben, dass sich politische Teilhabe nicht auf das Ausfüllen von Stimmzetteln alle 5 Jahre beschränkt.
In der Online-Ausgabe der schwäbischen Zeitung durfte ich heute lesen:
Reutebühl: FDP plant Bürgerbegehren
Worum es im Kern bei diesem geplanten Bürgerbegehren geht, erschliesst sich mir als Auswärtigem nicht, das ist meines Erachtens aber auch nicht entscheidend.
Entscheidend ist, dass jemand die Initiative ergreift und nicht nur die Faust in der Tasche ballt.
Auch wenn die Initiative einige Hürden zu umschiffen hat (das Bürgerbegehren scheint mir mit § 21 II Nr. 6 GemO zu kollidieren), so ist doch ein Anfang gemacht, der aus gehorsamen (wenn auch murrenden) Untertanen selbstbewußte Bürger macht.
Der Vollständigkeit halber:
§ 21 GemO – Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
[..]
(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
[..]
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften