Falls die Informationen des Spiegels stimmen, dass die neue Wertpapieraufsicht ESMA das Recht erhalten soll, die Veröffentlichung von Einschätzungen über die Zahlungsfähigkeit von Staaten vorübergehend zu untersagen, dann ist das neben der Tatsache, dass das nicht funktionieren wird, auch aus anderer Sicht bedenklich. Es gibt so etwas lästiges wie eine Meinungsäusserungsfreiheit.
Artikel 19 UN-Menschenrechtskonvention
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 10 EMRK
Freiheit der MeinungsäußerungJede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
Artikel 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Es ist ja nicht so, als ob die Rating-Agenturen damit irgendwelche Geheimnisse verraten würden. Diejenigen, die in großen Mengen Staatsanleihen halten werden sich vermutlich nicht nur auf das Rating einer (oder dreier) Agentur(en) verlassen, sondern selbst Prognosen erstellen1 . Will man das dann auch verbieten?
Die Kommission hätte gern, dass Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und Kleinsparer Staatsanleihen kaufen und dann diese und das Maul halten, bis zum bitteren Ende.
Wo kämen wir sonst auch hin, wenn plötzlich für Staaten die gleichen Regeln gälten wie für alle anderen Schuldner.
- zumindest hoffe ich das [↩]