Nach Informationen der Neuen Westfälischen (Donnerstagsausgabe) haben außer CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst auch andere NRW-Landtagsabgeordnete zu Unrecht doppelt Zuschüsse zu ihrer Krankenversicherung kassiert.
Das sagte Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) im Präsidium des Parlaments, ohne Namen zu nennen. Sie bestätigte die Vermutung, dass sich einige der „Sünder“ zur Zeit um ihre Wiederaufstellung als Landtagskandidat bemühten.
Es gibt also weitere Abgeordnete, die anscheinend des sinnentnehmenden Lesens nicht mächtig sind. Schlimm genug.
Dass dann allerdings die Landtagspräsidentin den Wähler nicht darüber informieren will, welche der Landtagsmitglieder mit dieser eklatanten Schwäche ausgestattet sind, finde ich bedenklich. Schliesslich stimmen diese Damen und Herren über eine Vielzahl von Gesetzesinitiativen ab. Da wüsste ich schon gerne, ob mein Abgeordneter auch verstanden hat, über was er abstimmt, oder ob er nur dem Arm seiner Fraktionsvorsitzenden folgt.
Die Bestimmung im Abgeordnetengesetz von Nordrhein-Westfalen ist, wie bereits in diesem Blog erwähnt, eher einfach und verständlich gehalten:
Wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine entsprechende Leistung von anderen Stellen gezahlt, so wird der Zuschuss nach diesem Gesetz insoweit gekürzt.
Die Mitwirkungspflichten liebe MdL, die ihr bei anderen immer so vehement einfordert, wenn es um den Bezug von staatlichen Leistungen geht, diese Mitwirkungspflichten werden auch von Euch verlangt.
Euch möchte ich sehen, wenn mal wieder ein ALG-II-Empfänger eine Mietminderung (wegen bspw. ausgefallener Heizung) nicht gleich der Arge mitteilt (was er gem. § 22 SGB II eigentlich müsste). Da ist dann gleich die Rede von Betrug, Leistungserschleichung etc.