Böse schlimme Ausbeuter

Wer unter 8,50 € Mindestlohn zahlt ist ein böser Ausbeuter, zumindest wenn man beispielsweise die Kommentare in diesem Facebook-Beitrag liest.

es spart Steuergeld, das zur Subventionierung von Billiglöhnen unnötig verbraucht wird. Das es Arbeitsplätze kostet, glaube ich nicht …!!! Es werden lediglich die Gewinne der Ausbeuter geschmälert – wie schlimm ist das denn??

Sorry, aber wer es sich nicht leisten kann, jemanden vernünftig zu bezahlen, sollte halt gar nicht erst eine Genehmigung bekommen, Leute anzustellen.

jobs die nicht anständig bezahlt sind braucht auch keiner, also können die ruhig wegfallen. immer dieses gespenst arbeitsplatzverlust! als ob es um diese scheiss-jobs schade ist

Nehmen wir mal meine Friseurin. Ein Haarschnitt kostet dort 15€ und dauert ca. 15 Minuten. Da ich um die prekäre Situation von Friseurinnen weiß, bekommt sie 5€ Trinkgeld. Ich habe nachgefragt, die darf sie behalten. Es ist nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig, deshalb sind die 5€, die ich gebe auch 5€, die meine Friseurin bekommt.

Wenn ich das Ganze nicht direkt an sie gebe sondern indirekt über das Unternehmen ihres Chefs, dann sieht das Ganze folgendermaßen aus:

Gegeben 5,00 €
Mehrwertsteuer 0,80 €
AG-Anteil Sozialversicherung 0,74 €
Bruttolohn 3,46 €
AN-Anteil Sozialversicherung 0,72 €
Einkommensteuer1 0,70 €
Netto bei der Friseurin 2,04 €

Der böse Ausbeuter ist nicht ihr Chef (zumindest nicht in diesem Fall) sondern der Staat und die Sozialversicherungen.

  • 30% Steuerbelastung,
  • 29% Sozialversicherungsbeiträge,
  • 41% Nettolohn.

 

erdmännchen
Betrachtet das deutsche Steuer- und Abgabensystem mit Interesse: Erdmännchen

  1. Grenzsteuersatz beachten []

12,28 € gesetzlicher Mindestlohn sollten es schon sein

Frau von der Laien überlegt momentan laut und in der Presse, wie denn der Startpunkt für den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland aussehen könnte. Wenn man die Linke und Teile der SPD hört, dann muss ein Mindestlohn mindestens so hoch sein, dass man nicht mehr auf ergänzende ALG-II-Leistungen angewiesen ist.

Nehmen wir den alleinstehenden Single in Bayerns Landeshauptstadt München. Alle Zahlen von hier.1

angemessene Kosten Kaltmiete 460 €
Angemessene Kosten für Heizung und Warmwasser 95 €
Angemessene sonstige Mietnebenkosten
(Müll, Kaltwasser, Grundsteuer, Hausmeister)
85 €
 Regelsatz  382 €
 Gesamt  1’022 €

Um 1’022 € netto zu haben, muss man in Deutschland 1’373 € brutto verdienen, weil die Sozialversicherungen 280€  „Arbeitnehmer-Anteil“ und der Staat 70€ Einkommensteuer haben wollen. Warum ich es pervers finde, wenn der Staat jemandem erst Geld wegnimmt um es ihm dann später wieder zurückzugeben, weil er ja bedürftig ist, ist ein anderes Thema, ich will nicht abschweifen.

Wer 1’373 € brutto verdient, bekommt in München immer noch ergänzendes ALG-II, weil nicht jeder verdiente Euro zu 100% angerechnet wird. Die Ergänzung beläuft sich auf ca. 290€. Die müsste man auf den Nettolohn also noch draufpacken, denn Arbeitgeber von Aufstockern sind ja nach Lesart von SPD und Linken böse Ausbeuter, die sich vom Staat subventionieren lassen und die arbeitende Klasse darniederhalten.

Die Latte liegt bei 1’312 € netto pro Monat. Das bekommt man in Deutschland, wenn man einen Bruttolohn von 1’904 € hat. Denn, auch der Staat und die Sozialversicherungen wollen schon Geld und zwar 203 € bzw. 389 €.

Nur kurz als Einschub: Ein alleinstehender Mensch, der gerade so viel verdient, dass er nicht mehr auf ergänzende Leistungen der Arge angewiesen ist, hat bereits einen Durchschnittssteuersatz von fast 11%. Er hat nur noch eine Nettoquote von 69%2.

Noch sind wir nicht fertig mit rechnen. Da es Tarifverträge gibt, in denen die 35h-Woche gilt, muss sie auch für den Mindestlohn gelten. Es ergibt sich ein Mindeststundenlohn von 1’904 € / 155 h = 12,28 €.

Darunter sollte man es eigentlich nicht machen.

 

Und ganz zum Schluß noch ein Katzenbild.

katzenbild
Fotograf: Tilman Piesk

  1. http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html []
  2. Zum Vergleich: Mit einem 3x so hohen Gehalt hatte ich vor 4 Jahren in der Schweiz eine Nettoquote von über 83% []

Zum Thema Mindestlohn: (Nicht) genug gelabert.

wahlplakat-linke

Ich muß zugeben, wenn mich jemand auffordert, mit dem labern aufzuhören, regt das meinen Widerspruchsgeist an. Nun denne.

10 Euro Mindestlohn jetzt

Was das am Ende für den Abeitnehmer, den Arbeitgeber und einen eventuellen Auftraggeber bedeutet, kann man an einem einfachen Beispiel nachvollziehen.

Ring * Ring * Ring

Guten Tag, hier ist die Agentur für haushaltsnahe Dienstleistungen, was kann ich für Sie tun?

Guten Tag, Müller hier. Ich bin neu in der Stadt und möchte mit meinen Kollegen gerne am Freitag Abend ausgehen. Da ich alleinerziehend bin und meine Eltern 400 Kilometer von mir entfernt wohnen, bräuchte ich für meine Tochter am Freitag einen Babysitter so von 18:30 Uhr bis 23:30 Uhr.

Gerne, das sind 5 Stunden, wir berechnen pauschal eine halbe Stunde An- und Abfahrt. 5,5 Stunden wären dann 137,50 €

Sie müssen mich falsch verstanden haben, ich möchte nicht ihren Laden kaufen, ich brauche nur für fünfeinhalb Stunden einen Babysitter.

Nein, nein, das stimmt schon. Wissen Sie, wir zahlen den gesetzlichen Mindestlohn von 10 € pro Stunde.

Ja, aber sie wollen 25 € pro Stunde von mir, irgendwas stimmt da doch nicht, das ist zweieinhalb mal so viel. Wahrscheinlich stopfen sich da irgendwelche Kapitalistensäcke Geld in die Taschen.

Nein, ich kann Ihnen das gerne erklären:

  • Unsere Mitarbeiter haben einen 7-Stunden-Tag
  • Da unsere Mitarbeiter auch im Urlaub und an Feiertagen Gehalt bekommen, müssen wir sie an 261 Tagen pro Jahr bezahlen
  • Das ergibt dann 1’827 Stunden, für die wir unseren Mitarbeitern 18’270 € überweisen müssen
  • Wir sind ein sehr soziales Unternehmen und zahlen unseren Mitarbeitern 750 € Urlaubsgeld und 750 € Weihnachtsgeld.
  • Insgesamt ergibt das ein Jahresbrutto von 19’770 €
  • Natürlich sind unsere Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so daß wir als Arbeitgeberbeitrag
    • Rentenversicherung 1’868,28 €
    • Arbeitslosenversicherung 296,64 €
    • Pflegeversicherung 202,68 €
    • Krankenversicherung 1’443,24 €
    • Berufsgenossenschaft 790,80 €
    • Umlage U1/U2/U3 711,70 €

    bezahlen.

  • Insgesamt kostet uns ein Vollzeitangestellter pro Jahr 25’083,34 €
  • Wir beschäftigen 11 Mitarbeiter, die direkt beim Kunden arbeiten und mich, der die Buchhaltung macht, den Telefondienst, ich kümmere mich um Werbung und Aquise, Steuer und den ganzen Kram. Da meine Leistungen niemandem direkt verrechnet werden können, müssen meine Kollegen mein Gehalt mit erwirtschaften. Das macht dann nochmal 2’280,31 € pro „Aussendienstmitarbieter“.
  • Das Büro in dem ich sitze kostet pro Monat inklusive Nebenkosten wie Telefon, Strom, etc. 700 €, die selbstverständlich auch auf keiner Kundenrechnung auftauchen.
  • Für Werbung und Büromaterial geben wir pro Jahr ca. 4’000 € aus.
  • Die Administrationskosten schlagen pro Mitarbeiter also noch mal mit 1127,28 € zu Buche.
  • Da wir ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sind, müssen die 19% Umsatzsteuer, die wir direkt ans Finanzamt abführen, auch von unserem Mitarbeitern erwirtschaftet werden.
  • Wenn Sie kurz mitgerechnet haben, dann sind Sie bei 33’904,21 € pro Mitarbeiter.

Das ist die Kostenseite unseres Unternehmens, jetzt schauen wir auf die Einnahmen:

  • Unsere Mitarbeiter haben 30 Tage Urlaub und ca. 10 bezahlte Feiertage, arbeiten also nur 221 Tage pro Jahr für uns.
  • Da wir das unternehmerische Risiko der Nichtvermittlung nicht auf unsere Angestellten abwälzen wollen, rechnen wir mit einer Vermittlungsquote von 95%, können unsere Mitarbeiter also pro Jahr an ca. 11 Tagen nicht vermitteln, müssen ihnen aber natürlich den Lohn weiter bezahlen.
  • Wir haben einen geringen Krankenstand, trotzdem kommen pro Jahr ca. 5% also 10 Tage Krankheitsausfälle zustande (durch die Umlage U1 bekommen wir nur einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetzt).
  • Es bleiben 200 Tage bzw. 1’400 Stunden, die wir unseren Kunden verrechnen können.
  • Wenn Sie mir bis jetzt gefolgt sind, dann kommen Sie auf 24,22 €, die wir Ihnen mindestens auf die Rechnung setzen müssen, ohne draufzulegen. Die restlichen 78 Ct pro Stunde benötigen wir zur Bedienung eines Kredits, den wir als Anschubfinanzierung benötigt haben.
 tuut * tuut * tuut

 

 

wenn Arbeitnehmer acht Stunden am Tag arbeiten, sollen sie davon leben können

Das klingt erst einmal so richtig, dass man automatisch in die Defensive geht, wenn man Widerworte gibt. Ich will es trotzdem versuchen.

Für Tätigkeiten, die momentan unter einem (wie auch immer gearteten) Mindestlohn liegen, gibt es nach Einführung des selben 3 Möglichkeiten:

  1. Die Arbeitgeber zahlen die höheren Löhne aus ihrer Gewinnmarge, die Preise bleiben gleich
  2. Die Preise für verschiedene Tätigkeiten steigen
  3. Die Tätigkeiten werden regulär nicht mehr angeboten und verschwinden in die Schattenwirtschaft

Artikelrecycling vom Februar 2010:

Mindestlohn von der anderen Seite

Nehmen wir mal an, ich wollte mich mit einer Agentur für haushaltsnahe Dienstleistungen selbständig machen. In einer alternden Gesellschaft scheint das ein Boom-Markt zu sein. Den Bedarf schätze ich auf mindestens 10 Vollzeitkräfte ein.

Meinen Mitarbeitern zahle ich den (geforderten) gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 EUR/h.

Was muss ich jetzt den Auftraggebern verrechnen, also der Oma, die für 2 Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe braucht, oder dem Ehepaar, das für einen Kinobesuch einen Babysitter benötigt?

Ein Stundenlohn von 7,50 EUR ergibt einen Monatslohn von 1’260 EUR und einen Jahresarbeitslohn von 15’120 EUR. Dazu kommen noch die Arbeitgeberanteile in den Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft, und ich bin bei 18’200 EUR.

Für Planung, Telefondienst, Aquise, Abrechnungen etc. rechne ich einen 11. Mitarbeiter ein, der ebenfalls den Mindestlohn bekommt. Da ich diesen Mitarbeiter nirgendwo abrechnen kann, schlage ich ihn anteilsmässig auf die übrigen Mitarbeiter drauf (ich will ja nachher wissen, zum welchem Preis ich die Dienstleistung anbieten kann). Dann bin ich bei 20’020 EUR.

Ein Büro für den Mitarbeiter, der sich um die Administration kümmert, wäre nicht schlecht. Ich kann ja weder verlangen, dass er das von zuhause aus macht, noch möchte ich die betreffende Person auf Dauer in meinem Wohnzimmer sitzen haben. Niedrig geschätzt sind das ca. 700 EUR pro Monat inkl. Strom und Telefon. Sonstige Verbrauchskosten (Papier, Toner, Ordner etc.) rechne ich mit 100 EUR ein. Die Büroausstattung lease ich (der Einfachheit halbe, damit ich jetzt nicht auch noch mit Abschreibungen, Zinsen etc. rechnen muss) für 200 EUR pro Monat. Die müssen auch erwirtschaftet werden. Pro Person, die ich einem Kunden verrechnen kann, sind wir dann bei 1’200 EUR pro Jahr.

Werbung sollte ich vielleicht auch machen, damit die Leute auch wissen, was ich anbiete. Amtsblättle (ja, die werden bei uns in Oberschwaben noch gelesen), Visitenkarten für den Stand im Einkaufszentrum, Flyer. Vorsichtig geschätzt bin ich dann bei ca. 6’000 EUR pro Jahr (500 EUR pro Monat hat man schneller weg, als man denkt). Das macht dann pro verrechenbarem Mitarbeiter 600 EUR.

Jetzt bin ich bei 21’820 EUR, die ein Mitarbeiter erwirtschaften muss. Da habe ich selbst noch keinen Cent verdient, habe keine Rücklagen gebildet, und noch keine grossen Anschaffungen getätigt (zum Beispiel Firmenwagen, damit die Haushaltshilfe nicht mit dem Privat-PKW von Auftraggeber zu Auftraggeber fahren muss).

Fast hätte ich noch Herrn Schäuble vergessen, ich biete ja für nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endkunden an. Herr Schäuble will 4’146 EUR von mir haben.

Das bedeutet, dass ich dem Kunden pro Haushaltshilfe und Jahr 26’000 EUR in Rechnung stellen muss.

Bei geschätzten 1’700 Arbeitsstunden (365 Tage minus 104 Tage Wochenende minus 25 Tage Urlaub minus 7 Feiertage, die nicht auf ein Wochenende fallen minus 10 Krankheitstage) bin ich dann bei 15,30 EUR/h.

Wie begehrt ich bei Eltern bin, die dem Babysitter für ihren Kinobesuch 70 EUR bezahlen müssen, oder bei der rüstigen Rentnerin, die beim Fensterputzen etc. ein bisschen Hilfe braucht und die für die 2 Stunden pro Woche am Ende des Monats inkl. Fahrzeit (laut BAG sind Fahrzeiten im Pflegedienst Arbeitszeit) 180 EUR von ihrer spärlichen Rente überweisen soll, weiss ich auch noch nicht. Aber angeblich sind ja alle für den Mindestlohn, dann sollten sie auch bereit sein, ihn selbst zu bezahlen.

In dieser Aufstellung fehlen viele Dinge, die typischerweise auch noch anfallen. Alles eingenommene Geld wird entweder an die Angestellten, das Finanzamt, die Sozialversicherungen oder für notwendige Sachausstattung ausgegeben. Kein fetter, fauler Kapitalist stopft sich die Taschen voll.

Seitenwechsel

Wir schauen, was beim Angestellten übrig bleibt. Aus 1’260 EUR Bruttolohn werden 947 EUR Nettolohn. Von den 26’000 EUR, die ich dem Kunden in Rechnung stellen muss, bleiben dem, der die eigentliche Arbeit erledigt gerade mal 11’364 EUR, ca. 43,7%.

Ich habe gelernt, man soll Lösungen anbieten

Meines Erachtens kommt in der Diskussion um den Mindestlohn ein Punkt viel zu kurz: Was wird von dem Geld, das ein Arbeitnehmer erwirtschaftet hat, alles abgezogen, bevor es als Nettolohn in seiner Tasche landet.

Dieser Batzen ist meines Erachtens zu hoch. Gerade im personalintensiven Bereich wird zu viel weggesteuert, ohne das ein konkreter Nutzen für den Arbeitnehmer bleibt (was dann eine Rolle spielt, wenn es sich überlegt, künftig auf Rechnungen zu verzichten.)

  • Mit den 3’009 EUR jährliche Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, erreicht der Arbeitnehmer nicht einmal Grundsicherungsniveau.
  • Mit den 420 EUR jährliche Zahlung an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung kommt der Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit nicht über ALG-II-Niveau.
  • Zu den 2’256 EUR jährliche Zahlung an die gesetzliche Krankenversicherung kommen noch Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und bis zu 151 EUR Zusatzbeitrag.

ich kann nicht anders Teil I

Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Berechnung der ALG-II-Leistungen und den Reaktionen darauf, kann ich mich einiger Kommentare nicht enthalten. Ich hab’s versucht, ich hab’s wirklich versucht, aber wenn ich z.B. in der Welt so etwas lese:

Zwar wollen die meisten Fürsorgeempfänger sicherlich gerne arbeiten – doch nur zu einem Lohn, der ihr Transfereinkommen übersteigt. Einen solchen Job aber dürften viele der Langzeitarbeitslosen auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht bekommen. Hartz IV belohnt somit die Nichtteilhabe am Arbeitsmarkt, statt die Menschen zur Selbsthilfe zu animieren.

kann ich einfach nicht anders. Würde der Absatz aus der Welt stimmen, gäbe es keine Friseurinnen, Wachschützer, Müllmänner, Verkäufer bei Schlecker, niemandem im Hotel & Gaststättengewerbe, es gäbe keine Gebäudereiniger und Hilfskräfte im Pflegebereich.

Selbst einem entrückten WELT-Redakteuer sollte aufgefallen sein, dass ihm immer noch jemand die Haare schneidet, er in der Wirtschaft bedient, sein Hotelzimmer täglich gereinigt, der Mülleimer geleert wird und irgendjemand bei seiner Oma im Pflegeheim die 3,8 Liter-Windel wechselt (letzteres wäre dann mal einen eigenen Beitrag wert).

Woher hat er dann seine Einsichten?

Ich bestreite nicht, dass es Menschen gibt, die es sich mit ALG-II und Schwarzarbeit gemütlich eingerichtet haben, ich bestreite nur, dass diese Menschen repräsentativ sind.