Mehrwertsteuer-Chaos

Wer mal wieder wissen will, welche Waren mit 7% und welche mit 19% Umsatzsteuer belegt sind, kann sich hier ein bisschen an den Kopf langen:

BMF v. 05.08.2004 – IV B 7 -S 7220 – 46/04

Ab und zu wird das dann aktualisiert, wenn z.B. bei getrockneten Schweineohren unterschieden wird, zwischen genießbaren (auch wenn als Tierfutter verwendet) und getrockneten Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

Im Jahr 2006 waren übrigens vor dem Bundesfinanzhof 25 Verfahren anhängig, in denen es um die Einstufung von Waren ging. Kein Wunder, wenn man sich z.B. die Eingruppierungen anschaut:

Begünstigt sind [..] Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher für Kinder (aus Position 4903). Hierzu gehören Bilderalben und Bilderbücher, bei denen die Bilder vorherrschend sind und der Text nur untergeordnete Bedeutung hat und die nach ihrer Beschaffenheit offensichtlich zur Unterhaltung von Kindern bestimmt sind oder dazu dienen, ihnen die Grundlagen des Alphabets oder des Wortschatzes zu vermitteln, z.B. Bilderfibeln und ähnliche Bücher, bewegliche Zieh- und Aufstellbilderbücher, Bilderbücher mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, soweit die zum Ausschneiden bestimmten Teile nur eine nebensächliche Rolle spielen, ebenso Übungshefte für Kinder, die hauptsächlich Bilder mit begleitendem Text enthalten, die mit Schreib- oder anderen Übungen zu ergänzen sind, [..]

Nicht begünstigt sind dagegen Bilderbücher für Kinder, mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, bei denen mehr als die Hälfte der Seiten (einschließlich Umschlag) ganz oder teilweise zum Ausschneiden bestimmt sind, sowie bewegliche Zieh- und Aufstellbilderbücher, die im Wesentlichen Spielzeug darstellen