Gesetzgeber, ein toller Job

sei es, dass man

oder sei es auch einfach nur, dass man nach 18 Jahren Zugehörigkeit im Bundestag bereits mit 57 in Pension gehen kann, ohne Abzüge in der Altersversorgung hinnehmen zu müssen, wie normale Arbeitnehmer, die mit 60 gehen und 18% Abschlag hinnehmen müssen. Das läuft dann laut Herrn Scholz unter der 1 zu 1 Nachvollziehung.

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