sei es, dass man
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sich als Berliner Politiker an Fonds beteiligt, deren Rendite zur Not der Steuerzahler garantiert (siehe Bankgesellschaft Berlin)
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die Höhe der steuerfreien Kostenpauschale selbst festlegt, „weil man als Abgeordneter kein normaler Steuerpflichtiger ist und es daher gute Gründe für ein Sonderrecht gibt“ (Joachim Poß, SPD) oder man „nicht von einem Oberinspektor kontrolliert werden möchte“ (Dieter Wiefelspütz, SPD)
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bei schlechtem Verlauf des privaten Pensionsfonds einfach den Steuerzahler einspringen lassen kann, wenn es darum geht, die eigenen Pfründe zu sichern.
oder sei es auch einfach nur, dass man nach 18 Jahren Zugehörigkeit im Bundestag bereits mit 57 in Pension gehen kann, ohne Abzüge in der Altersversorgung hinnehmen zu müssen, wie normale Arbeitnehmer, die mit 60 gehen und 18% Abschlag hinnehmen müssen. Das läuft dann laut Herrn Scholz unter der 1 zu 1 Nachvollziehung.
bitte leg doch hinter jeden Politiker einen Link auf die Seite abgeordnetenwatch.de