Verfassung vergeht, Verwaltung besteht

Manchmal glaube ich schon, dass die letzten 40 Jahre an manchen Gesetzen und die letzten 15 Jahre an manchen Verwaltungen spurlos vorüber gezogen sind.

Der politisch interessierte Bürger, der am 7. Juni in Baden-Württemberg unter anderem dazu aufgefordert ist, einen neuen Kreistag zu wählen, könnte auf die Idee kommen, in seine Wahlentscheidung das Abstimmungsverhalten der bereits im Kreistag vertretenen Kandidaten in die Entscheidungsfindung miteinfliessen zu lassen.

Was er auf Bundes- und Landesebene problemlos tun könnte, nämlich sich Protokolle der Sitzungen anzuschauen, wird ihm auf Kreisebene teilweise verwehrt. Während viele Kreise im Land ihre Satzungen (an die sich die Bürger zu halten haben und aus denen sich vielfältige Konsequenzen für ihr Handeln ergeben können) und die Protokolle der Kreistagssitzungen im Internet veröffentlichen, stellt sich das Landratsamt Ravensburg diesbezüglich ein wenig konservativ an und beharrt darauf, eine Einsichtnahme im Landratsamt als einzige Möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Gestützt wird das ganze auf § 33 der Landkreisordnung

Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Kreistags ist eine Niederschrift zu fertigen [..]. Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den Kreiseinwohnern gestattet.

Allein schon bei der Wortwahl könnte ich die Wände hochgehen („gestatten“ hat zumindest für mich in diesem Zusammenhang irgendwie etwas von Gutsherrenart), aber man ist ja höflich, mit dem Glauben an das Gute im Menschen und ein wenig Naivität gesegnet und fragt nach. Vor dem Meckern steht das Handeln (oder zumindest der Versuch).

Eine Email-Anfrage meinerseits

Sehr geehrte Damen und Herren,

besteht die Möglichkeit, dass Sie mir die Protokolle der Kreistagssitzungen auf elektronischem Weg zukommen lassen?

mit freundlichen Grüßen

Markus Ritter

wurde vom Landratsamt wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Ritter,

ich kann Ihnen Akteneinsicht anbieten. Gerne können Sie die Protokolle der öffentlichen Sitzungen bei uns im Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg, einsehen.

Freundliche Grüße

Unterschrift

Eine ebenso höfliche Anfrage nach Übermittlung der Landkreissatzung bezüglich der Schülerbeförderung (mein Sohn wird dieses Jahr eingeschult, ich falle also durchaus in die Kategorie „Betroffener“) wurde dann gar nicht mehr beantwortet. Vermutlich laufe ich intern schon unter „demokratischer Querulant“.

Sollte ich in den kommenden Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt werden (Ihre Stimmen in den Wahlkreisen Aulendorf und Wangen sind dabei hilfreich und notwendig), werde ich mein möglichstes tun, die Einwohner des Kreises an den Segnungen des 21. Jahrhunderts in Bezug auf die Kreispolitik und -verwaltung teilhaben zu lassen.

[Update]

2 Wochen nach meiner Anfrage und knapp 3 Stunden nach der Veröffentlichung hier erreicht mich folgende Email des Landratsamts:

Sehr geehrter Herr Ritter,
wir werden die Satzung demnächst ins Internet stellen. Die Satzungstexte müßten aber auch bei allen Schulen zur Einsichtnahme vorhanden sein. Falls Sie noch Fragen zur Satzung haben, können Sie sich gerne an Herrn Koch (0751/855212) wenden.
Freundliche Grüße
Unterschrift
Landratsamt Ravensburg
-Verkehrsamt-

Danke.

Nein, ich glaube nicht, dass mein blog beim Landratsamt auf der watchlist steht 🙂

[/Update]

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