Das Landratsamt Ravensburg hat die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vom 7. Juni in der Zeitung (für viel Geld) und im Internet (kostenlos) veröffentlicht.
Während ich mich so durch die Kandidatenliste hangele (man muss ja schliesslich informiert sein, wen die politischen Mitbewerber auf den Listen haben), formuliert mein Hinterkopf eine Frage, auf die ich weder in der Landkreisordnung noch im Kommunalwahlgesetz eine Antwort gefunden habe:
Gesetzt den Fall, eine Partei erringt in einem Wahlkreis mehr Direktsitze, als sie Kandidaten in diesem Wahlkreis aufgestellt hat, wer bekommt dann diese Sitze?
Das ist zugegebenermaßen eine sehr theoretische Frage, die Linke müsste im Wahlkreis Isny über 40% der Stimmen bekommen, damit sie 3 Direktsitze im Wahlkreis bekäme, obwohl sie nur 2 Kandidaten aufgestellt hat. Nichtsdestoweniger ist es möglich. Da in der Kommunalwahlordnung sogar das Losverfahren festgelegt ist, welches bei Stimmengleichheit zum Tragen kommt,
§21 V KomWO
Wenn das Los entscheidet, zieht der Vorsitzende in der Sitzung des Wahlausschusses das Los; die Lose werden von einem Beisitzer hergestellt. Der Losentscheid ist in die Niederschrift aufzunehmen.
verwundert es mich ein wenig, dass diese Möglichkeit nirgends geregelt ist.
Kam durch das Los auch die Merkel an die Macht ? 🙂