Ist heute Praktikantentag bei der Süddeutschen Zeitung?

Nächstes Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

bezahlen müssen.

Das hat sich die noch amtierende Bundesregierung nicht einfach so ausgedacht, sondern es gibt eine Formel, mit der anhand des aktuellen Rentenwerts und dem des vorhergehenden Jahres die Änderung der BBG bestimmt wird.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Renten- und Arbeitslosenversicherung zukünftig bei 5’950€/Monat liegen und damit 150€ bzw. 2,6% höher als bisher.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Kranken- und Pflegeversicherung zukünftig bei 4’050€/Monat liegen und damit 112,50€ bzw. 2,8% höher als bisher.

Das ist ganz einfache Mathematik. Für was, liebe Süddeutsche Zeitung, braucht ihr da „Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner“?

Das ist 5. Klasse-Mathematik. Aber vielleicht könnt ihr es einfach nicht so verwirrend darstellen wie ein Professor für Steuerwirkungslehre. Und dann hat er sich auch noch verrechnet.

Bei Ehepaaren mit zwei Kindern ist es ähnlich. Während im Osten die Abgaben maximal um 174 Euro steigen, müssen Westdeutsche mit höheren Belastungen von 225 Euro rechnen. Hat das Paar keine Kinder, steigen die Abgaben sogar um maximal 251 Euro (West) und 196 Euro (Ost).

Das ist falsch. Westdeutsche Ehepaare ohne Kinder zahlen ab nächstem Jahr maximal folgendes mehr:

  • Krankenversicherung:  112,5€*12*0,082 = 110,70€
  • Pflegeversicherung: 112,5€*12*0,01275 = 17,21€
  • Rentenversicherung: 150 *12*0,0945 = 170,10€
  • Arbeitslosenversicherung: 150*12*0,015 = 27 €

Das ergibt dann pro Person 325€ und wenn beide gut verdienen sind es 650€. Weit entfernt von den 251€, die der Professor für Steuerwirkungslehre berechnet hat. Vermutlich hat er die steuerliche Entlastung gleich gegengerechnet, die sich aus den höheren Beiträgen ergeben, aber erwähnt wird das im ganzen Artikel nirgends. Und warum man bei der Sozialversicherung irgendwas mit Familie rechnen muss, erschließt sich mir auch nicht. Den einzigen Unterschied machen Kinder und zwar nur in der Pflegeversicherung.

 

 

Tarifverhandlungen

Eigentlich sollten an den Tarifverhandlungen nicht nur die Tarifparteien teilnehmen, sondern auch Herr Schäuble, Frau von der Leyen und Herr Rösler. Die bekommen von jeder Gehaltserhöhung schliesslich auch etwas ab.

Am 1. März 2011 steht für die Metallbranche im Bezirk Südwürttemberg-Hohenzollern eine 2,7%-Gehaltserhöhung an. Die verteilt sich in Lohnsteuerklasse I bei unterschiedlichen Gehaltsstufen so:

EG 4 Bruttolohn 2’126,50€ –> 2’184,00€

eg4

EG 10 Bruttolohn 3’076,00€ –> 3’159,00€

eg10

Weil bei einer Gehaltserhöhung die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen ebenfalls steigen, „kostet“ die Gehaltserhöhung den Arbeitgeber nicht nur die 57,50€ in EG4 und 83,00€ in EG10, sondern 68,84€ bzw. 99,38€. Von dieser Erhöhung bleiben dem Mitarbeiter in EG4 30,97€ (44,96%) und dem Mitarbeiter in EG10 41,54€ (41,66%).

Der übertariflich angestellte Mitarbeiter erhält ebenfalls eine Gehaltserhöhung um 2,7%

AT Bruttolohn 6’000,00€ –> 6’162,00€

at

Da ab einem monatlichen Bruttogehalt von 3’712,50€ keine höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und ab 5’500€ keine höheren Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr abzuführen sind, bleibt dem übertariflich bezahlten Arbeitnehmer als einzigem mehr als die Hälfte dessen, was der Arbeitgeber mehr bezahlen muss, nämlich 87,36€ (54,60%).

Und damit wären wir beim Grundproblem in Deutschland. Ausgehend von den Lohnkosten kommen von einer Gehaltserhöhung beim Arbeitnehmer maximal 66,1% (wenn nur Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen und man sich noch im Bereich des steuerfreien Existenzminimums befindet) und minimal 39,6% an (wenn man kurz vor der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steht)1 .

Gebeutelt sind all jene, die offiziell von allen Parteien umworben werden und die der Mittelschicht angehören. Wenn man sich von den Parteiverlautbarungen trennt und schaut, was wirklich getan wird, findet man wenig bis gar nichts.

Von den Linken kommt immer nur der Ruf nach höherer Beteiligung der Arbeitgeber (als ob irgendein Arbeitgeber nur mit der Bruttolohn rechnete und die Arbeitgeberbeiträge aus der eigenen Tasche bezahlen würde) von meiner Partei kam und kommt immer nur der Ruf nach Steuersenkungen, wobei die Einkommensteuer für die Mittelschicht regelmässig niedriger ausfällt als die Belastung durch die Sozialversicherungsbeiträge. Die SPD hält an der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonn- und Feiertags-, sowie Nachtzuschlägen fest, als ob die Allgemeinheit dafür zuständig wäre, den Arbeitgebern die Suche nach Menschen, die zu diesen Zeiten arbeiten wollen, zu erleichtern, oder als wäre es Aufgabe der Allgemeinheit, den durchlaufenden Schmelzofen mitzufinanzieren. Dann will die SPD noch eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen müssen und der Beitrag von allen Einnahmen berechnet wird, was dem Aubau einer zweiten Steuerbehörde gleichkommt, weil die Krankenkasse ja sonst nichts davon weiss, was der Versicherte an Mieteinnahmen hat, oder ob er Aktiengewinne realisiert hat.

Von der CDU hört man irgendwie gar nichts, die CSU schickt ab und an mal Herrn Seehofer oder Herrn Söder vor, wobei da irgendwie auch kein Konzept sichtbar wird.

  1. Es sei denn, man hat die Lohnsteuerklasse V, dann bleibt es bei maximal 66,1% und minimal verringert sich auf 34,0% []

Mindestlohn von der anderen Seite

Ausgehend vom Urteil des BVerfG zum ALG-II-Satz (1 BVL 1/09) ist die Debatte um den Mindestlohn wieder aufgeflammt. Ich empfehle, das Urteil komplett zu lesen und nicht nur die Leitsätze (so ab Rn. 155 wird’s dann die Höhe betreffend interessant).

Da die Befürworter des Mindestlohns nur altbekannte Thesen wiederholen, gestehe ich mir das auch zu.

Mindestlohn von der anderen Seite

Nehmen wir mal an, ich wollte mich mit einer Agentur für haushaltsnahe Dienstleistungen selbständig machen. Den Bedarf schätze ich auf mindestens 10 Vollzeitkräfte ein.

Meinen Mitarbeitern zahle ich den (geforderten) gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 EUR/h. Was muss ich jetzt den Auftraggebern verrechnen, der Oma, die für 2 Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe braucht, dem Ehepaar, das für einen Kinobesuch einen Babysitter braucht?

Ein Stundenlohn von 7,50 EUR ergibt einen Monatslohn von 1’260 EUR und einen Jahresarbeitslohn von 15’120 EUR. Dazu kommen noch die Arbeitgeberanteile in den Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft, und ich bin bei 18’200 EUR.

Für Planung, Telefondienst, Aquise, Abrechnungen etc. rechne ich einen 11. Mitarbeiter ein, der ebenfalls den Mindestlohn bekommt. Da ich diesen Mitarbeiter nirgendwo abrechnen kann, schlage ich ihn anteilsmässig auf die übrigen Mitarbeiter drauf (ich will ja nachher wissen, zum welchem Preis ich die Dienstleistung anbieten kann). Dann bin ich bei 20’020 EUR.

Ein Büro für den Mitarbeiter, der sich um die Administration kümmert, wäre nicht schlecht. Ich kann ja weder verlangen, dass er das von zuhause aus macht, noch möchte ich die betreffende Person auf Dauer in meinem Wohnzimmer sitzen haben. Niedrig geschätzt sind das ca. 700 EUR pro Monat inkl. Strom und Telefon. Sonstige Verbrauchskosten (Papier, Toner, Ordner etc.) rechne ich mit 100 EUR ein. Die Büroausstattung lease ich (der Einfachheit halbe, damit ich jetzt nicht auch noch mit Abschreibungen, Zinsen etc. rechnen muss) für 200 EUR pro Monat. Die müssen auch erwirtschaftet werden. Pro Person, die ich einem Kunden verrechnen kann, sind wir dann bei 1’200 EUR pro Jahr.

Werbung sollte ich vielleicht auch machen, damit die Leute auch wissen, was ich anbiete. Amtsblättle (ja, die werden bei uns in Oberschwaben noch gelesen), Visitenkarten für den Stand im Einkaufszentrum, Flyer. Vorsichtig geschätzt bin ich dann bei ca. 6’000 EUR pro Jahr (500 EUR pro Monat hat man schneller weg, als man denkt). Das macht dann pro verrechenbarem Mitarbeiter 600 EUR.

Jetzt bin ich bei 21’820 EUR, die ein Mitarbeiter erwirtschaften muss. Da habe ich selbst noch keinen Cent verdient, habe keine Rücklagen gebildet, und noch keine grossen Anschaffungen getätigt (zum Beispiel Firmenwagen, damit die Haushaltshilfe nicht mit dem Privat-PKW von Auftraggeber zu Auftraggeber fahren muss).

Fast hätte ich noch Herrn Schäuble vergessen, ich biete ja für nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endkunden an. Herr Schäuble will 4’146 EUR von mir haben.

Das bedeutet, dass ich dem Kunden pro Haushaltshilfe und Jahr 26’000 EUR in Rechnung stellen muss.

Bei geschätzten 1’700 Arbeitsstunden (365 Tage minus 104 Tage Wochenende minus 25 Tage Urlaub minus 7 Feiertage, die nicht auf ein Wochenende fallen minus 10 Krankheitstage) bin ich dann bei 15,30 EUR/h.

Wie begehrt ich bei Eltern bin, die für den Babysitter (für den Kinobesuch) 70 EUR bezahlen müssen, oder bei der rüstigen Rentnerin, die beim Fensterputzen etc. ein bisschen Hilfe braucht und die für die 2 Stunden pro Woche am Ende des Monats inkl. Fahrzeit (laut BAG sind Fahrzeiten im Pflegedienst Arbeitszeit) 180 EUR von ihrer spärlichen Rente überweisen soll, weiss ich auch noch nicht. Aber angeblich sind ja alle für den Mindestlohn, dann sollten sie auch bereit sein, ihn selbst zu bezahlen.

In dieser Aufstellung fehlen viele Dinge, die typischerweise auch noch anfallen. Alles eingenommene Geld wird entweder an die Angestellten, das Finanzamt, die Sozialversicherungen oder für notwendige Sachausstattung ausgegeben. Kein fetter, fauler Kapitalist stopft sich die Taschen voll.

Seitenwechsel

Wir schauen, was beim Angestellten übrigbleibt. Aus 1’260 EUR Bruttolohn werden 947 EUR Nettolohn. Bei 168 Monatsstunden sind das gerade noch 5,64 EUR.

mindestlohn2

Wer jetzt zusammenzählt und nicht auf 15,30 EUR kommt, sei kurz darauf hingewiesen, dass der Angestellte während des Urlaubs, Feiertagen und Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Das sind pro Jahr zwischen 320 und 350 Stunden, die der Angestellte von mir bezahlt wird, ohne dass ich das irgendjemand direkt verrechnen kann.

Und wozu jetzt das alles?

Meines Erachtens kommt in der Diskussion um den Mindestlohn ein Punkt viel zu kurz: Was wird von dem Lohn, den ein Arbeitnehmer erwirtschaftet hat, alles abgezogen, bevor es als Nettolohn in seiner Tasche landet.

Dieser Batzen ist meines Erachtens viel zu groß. Gerade im personalintensiven Bereich wird zu viel weggesteuert.

  • Mit den 3’009 EUR jährliche Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, erreicht der Arbeitnehmer nicht einmal Grundsicherungsniveau.
  • Mit den 420 EUR jährliche Zahlung an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung kommt der Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit nicht über ALG-II-Niveau.
  • Zu den 2’256 EUR jährliche Zahlung an die gesetzliche Krankenversicherung kommen noch Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und bis zu 151 EUR Zusatzbeitrag.

Alle die den Begriff ‚flat tax‘ für eine unbedingt bekämpfenswerte neoliberale Ausgeburt des Teufels halten, haben bei den Sozialversicherungen kein Problem damit, dass sie genau das sind: Eine flat tax, erhoben ab dem 1. EUR Einkommen. Nichts mit schützenswertem Existenzminimum, nichts mit Progression. Von jedem EUR, den der Arbeitgeber bezahlt, fliessen 33 Cent an die Sozialversicherungen. Zu allem Übel ist es auch noch eine flat tax, die bei maximal 66’000 EUR Einkommen pro Jahr gedeckelt ist.

Was sich wie der feuchte Traum eines schmierigen, arbeitnehmerfressenden, über-Leichen-gehenden Grosskapitalisten anhört ist in Tat und Wahrheit die Vorstellung der sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu den sozialen Sicherungssystemen. Selbst bei der Bürgerversicherung soll es nach Vorstellung der SPD eine Beitragsbemessungsgrenze geben.

Die angedachte Kopfpauschale bei der Krankenversicherung (über deren Ausgestaltung man sicherlich streiten kann), würde zumindest bewirken, dass der Einkommens-Millionär über den Steueranteil auch angemessen an den Gesundheitskosten beteiligt wird. Aber das ist eine andere Geschichte, bzw. ein anderer Beitrag.

Mindestlohn-Debatte

Die Mindestlohn-Debatte wird vor der Bundestagswahl von beiden Seiten intensiv geführt. Leider vergisst man meines Erachtens einen wichtigen Punkt:

Das Problem ist meiner Ansicht nach nämlich nicht, dass die Auftraggeber zu wenig bezahlen, das Problem ist, dass zuwenig beim Arbeitnehmer ankommt.

  • Von den 18’041 EUR, die der Arbeitgeber eines Mindestlohnempfängers bezahlen muss (das sind 15’120 EUR Bruttogehalt und 2’921 EUR Sozialabgaben, oft als „Arbeitgeberanteil“ bezeichnet), kommen 11’297 EUR beim Arbeitnehmer an (Der zahlt nämlich 3’096 EUR Sozialversicherung und 727 EUR Steuern).
  • Wenn es sich um eine Branche aus dem Dienstleistungsbereich für Endkunden handelt, muss die Mehrwertsteuer auch vom Arbeitnehmer erwirtschaftet werden. Dann sind wir bei 21’500 EUR, die in Rechnung gestellt werden müssen.
  • Wenn man davon ausgeht, dass bspw. 10 Haushaltshilfen einen 11. Angestellten bedingen, der sich um Disposition, Buchhaltung etc. kümmert und der nicht dem Kunden direkt verrechenbar ist, ist man bei 23’700 EUR.
  • Rücklagen für schlechtere Zeiten sollte die Firma auch bilden können, ohne dass gleich alle ‘Kapitalistenschwein’ und ‚Ausbeuter‘ rufen (Das Risiko der Nichtvermittlung soll ja ein unternehmerisches sein und keins des Arbeitnehmers). Dann sind wir vielleicht bei 27’000 EUR.

Noch hat kein Chef Geld gerafft, noch wurden keine „shareholder“ befriedigt.

Die Jahresarbeitszeit (das ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer vom Kunden bezahlt wird) liegt in Deutschland so bei ca. 1’760 Stunden. Eine Firma kann eine Dienstleistung, völlig egal, ob es sich dabei um Rasenmähen, Kinderbetreuung oder Küche putzen handelt für nicht weniger als 15,40 EUR ´die Stunde anbieten. Davon sieht dann der Mäher, Kinderhüter, Putzmann gerade noch 5,60 EUR auf dem Lohnzettel.

Wenn der Mindestlohn kommt, wird vermutlich ein weiterer Teil in die Schwarzarbeit wandern, weil man sich auf 10 EUR einigen wird und man die 200% Overhead „spart“. Die wenigsten glauben, dass dadurch die Oma weniger Rente, das nierenkranke Kind keine Operation oder der arbeitslose Mechaniker weniger ALG bekommt. Das ist so entpersonalisiert, da überwiegt die Freude 4,60 EUR pro Stunde mehr zu haben, bzw. 5 EUR die Stunde weniger zahlen zu müssen. Nicht dass ich das gutheisse, aber man sieht ja jetzt schon, wieviel Handwerkerleistungen auf privaten Baustellen am Wochenende und Abends erbracht werden.

Und wenn jetzt einer mit „ja, aber bei Minijobs ist das doch alles anders“ kommt:
Erstens ist es das nicht sehr und zweitens streben die Verfechter eines Mindestlohns wohl an, dass Menschen in sozialversicherungsplichtigen Arbeitsverhältnissen stehen. Oder soll man dank Mindestlohn jetzt 3 Minijobs annehmen müssen?

Zum Abschluß eine kleine Grafik:

mindestlohn

Für Tagesmutter/vater müssen Sie den ganzen Kuchen bezahlen. Die Person, die ihre Kinder betreut bekommt davon das hellblaue Stück links.

Darüber wird in der öffentlichen Diskussion viel zuwenig diskutiert. Dem Mindestlohnempfänger wäre vermutlich mehr gedient, wenn man ihm statt 39,8% 65% liesse.

Selbst wenn die SPD den Mindeststeuersatz so weit senken würde, dass ein Mindestlohnempfänger keine Einkommensteuer mehr zahlen müsste (was selbst der SPD zu weit ginge, es geht aktuell um 2% Absenkung im Einstiegsbereich), würde die Nettoquote nur auf 40,9% steigen.

[Wer sich jetzt wundert, dass man beim Stundenlohn nur auf 36.4% kommt, sei darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer während Urlaub, Feier- und Krankheitstagen in aller Regel sein Gehalt weiterbekommt, was sich natürlich auf das Jahresnetto auswirkt. Warum ich trotzdem den Stundenlohn verwende liegt darin begründet, dass es das ist, was der Arbeitnehmer auf seiner Lohnabrechnung sieht.]