Babyboom durch Absetzbarkeit?

Die Koalition hat sich endlich geeinigt, wie Eltern die Betreuungskosten für ihre Kinder von der Steuer absetzen können.
Herausgekommen ist dabei folgendes:

dass künftig die steuerliche Absetzbarkeit von zwei Drittel der Kosten für die Betreuung von Kindern vom ersten Euro an „jetzt von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr gewährleistet“ seien. Diese Regelung gelte auch für Alleinverdiener-Ehepaare, hier allerdings nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Grundsätzlich gelte eine Obergrenze von 4000 Euro.

Dummerweise steht da nirgends, ob sich die 4000 EUR auf die Betreuungskosten oder auf zwei Drittel der Kosten bezieht.
Gehen wir mal von den Betreuungskosten aus, dann ergibt sich für eine Familie mit

  • 20’000 EUR Bruttoeinkommen eine Steuererstattung von 630 EUR
  • 30’000 EUR Bruttoeinkommen eine Steuererstattung von 710 EUR
  • 80’000 EUR Bruttoeinkommen eine Steuererstattung von 1075 EUR

Insgesamt soll das ganze nicht mehr als 460 Millionen kosten. In Deutschland gibt es 12 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
Das ergibt pro Kind eine Steuererstattung von 38,33 EUR, oder grob angenähert ergeben sich 230 EUR Betreuungskosten pro Jahr. Dummerweise verlangt das unser Ganztageskindergarten schon pro Monat.

Entweder die 460 Millionen sind völlig aus der Luft gegriffen (wer berechnet so etwas eigentlich), oder die Deutschen Familien zahlen viel weniger Steuern als ich bisher angenommen habe, oder nur wenige haben absetzbare Betreuungskosten für ihr Kind.

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