Entweder die Süddeutsche zitiert schlecht,

oder man sollte bayrischen Oberstaatsanwälten mal Schulungen zugestehen, in denen Sie die aktuelle Rechtslage mitgeteilt bekommen. Der Satz:

Rechtsmittel wie z.B. ein Antrag auf Rechtsbeihilfe oder ein internationaler Haftbefehl blieben in diesem Fall aussichtslos, erklärt Winkler. Denn selbst wenn sich die Staatsanwaltschaft damit an die Türkei wenden würde: Staaten liefern ihre Staatsangehörigen nicht aus. Das gelte für jedes Land.

stimmt so nämlich spätestens seit dem europäischen Haftbefehl nicht mehr. Das BVerfG hat nicht den zugrunde liegende europäischen Rahmenbeschluss sondern nur die deutsche Umsetzung für verfassungswidrig erklärt und mit einem neuen Gesetz können den 19 Deutschen, die vor der Entscheidung des BVerfG ins Ausland ausgeliefert wurden, weitere folgen.

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