Im Interview bei Spiegel-online versucht der Leiter der Abteilung „Recht und Personal“ zwar abzuwiegeln, was die Gebührenpflicht von neuartigen Geräten AKA Computer und UMTS-Mobiltelefonen angeht, allerdings windet er sich bei gewerblichen Nutzern raus:
Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.
Wenn man sich anschaut, wie die GEZ bei Firmen-PKW mit installierten Autoradios umgeht
Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.
dann darf man gespannt sein, wie sie sich bei noch mobileren Geräten wie Laptops und UMTS-Mobiltelefonen verhält.
Eine Email an die GEZ ist raus, falls ich eine Antwort bekommen, stelle ich sie hier rein.