Hartz IV

Nichts läge mir ferner, als die Bundestagsabgeordneten, die über das zweite juristische Staatsexamen verfügen, der Unfähigkeit zu zeien. Erstaunlich ist allerdings, dass keinem der Parlamentarier und auch niemandem im Bundesrat aufgefallen zu sein scheint, dass zwischen Nichtverheirateten Nichtverwandten keinerlei Unterhaltspflicht besteht, völlig egal, ob man jetzt in einer Wohnung wohnt, einen gemeinsamen Kühlschrank benutzt, gelegentlich gemeinsam dem Beischlaf frönt, oder halt einfach nur nebeneinander her lebt, weil es billiger ist (Den Fall mit einem gemeinsame Kind mal aussen vorgelassen, aber der war auch vor der Verabschiedung der Änderungen klar).

Der einzige Sinn, den ich erkennen kann ist, dass sich die Abgeordneten gedacht haben: Entweder er schmeisst die Alte/den Alten raus, weil sie/er nicht mehr mithilft, den Lebensunterhalt zu bestreiten, dann müssen wir halt zahlen, oder sie wohnen weiter zusammen, dann hatten wir ja recht.

Was grundsätzlich ja durchaus stimmt bekommt irgendwie einen faden Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass es sich um Menschen handelt und nicht um Bienen, wo man mal schaut wie sich der Stock verhält, wenn man einigen Bienen einen „fremden“ Geschmack auf den Körper bläst.

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