es ging ums BGB und unter anderem um die spannende Frage, ob man es sich zurechnen lassen muss, dass die Ehefrau eine Bestellpostkarte für ein Motorradheftabo aus dem Mülleimer fischt und wegschickt.
Ich war der Meinung nein, was allerdings vor allem daran liegen könnte, dass ich eine Ehefrau und keinen Motorradheftverlag habe 🙂
Nachdem mein juristisch vorbelastetes Umfeld die Einsendearbeit gelesen hat, muss ich obige Überschrift zurückziehen und das Gegenteil behaupten 🙁