GEZ-Gebühren und gemietete Server

Dass das ganze System der GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte unausgegoren, inkonsistent und ungerecht ist, sieht man an vielen Beispielen. Dem SWR war das aber vermutlich zu wenig, so dass er sich noch ein neues hat einfallen lassen.

Heise berichtet heute über eine Anfrage von 1&1 zum Thema Root-Server und Server-Housing.

Gemäss dem SWR sind dedizierte Server „regelmäßig neuartige Empfangsgeräte“

Der Rechner, der dem Internet dieses blog und die homepage zur Verfügung stellt, ist also nach Ansicht des SWR ein Radioempfänger.
Wer jetzt schon über eine Verteuerung seines Servers um bis zu 15% befürchtet, weil er mit dem gemieteten Server ja auch Radio hören könnte, kann noch mal aufatmen:

die Gebührenpflicht treffe damit aber zunächst das Unternehmen, das den Server in seinem Rechenzentrum bereithält. Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt.

Alle, die ihren eigenen Server beim Hoster unterstellen (sog. Server-Housing) sollten sich überlegen, ob sie das ganze nicht irgendwo ins Ausland stellen, denn

Beim Server-Housing sei dies anders. Hier könne der Kunde auch körperlich zugreifen.

Natürlich wird niemand wegen 60 EUR pro Jahr seine Infrastruktur ins Ausland schaffen, aber man könnte ja mal anfangen Zeichen zu setzen.

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