Da ham wir aber alle nochmal Glück gehabt …

… dass der Herr Kurnaz kein Deutscher ist.

Sonst müssten gar noch die weisungsbefugten Landesinnenminister verhindern, dass ein übereifriger Staatsanwalt wegen Verschleppung strafbar nach § 234a I StGB i.V.m. § 5 Nr. 6 StGB ermittelt.

Wobei, wenn man sich den Fall des Herrn Al-Masri mal anschaut, wäre das vermutlich auch nicht weiter schlimm. Wenn die Amerikaner nichts sagen wollen, dann will man als anständiger Verbündeter ja auch nicht drängeln. Wo kämen wir denn hin, wenn wir plötzlich wissen wollten, wer von wem aus welchem Grund von deutschem Grund aus über den halben Erdball geschickt wird, um dann irgendwo in irgendwelchen Folterkellern zu verrotten.

Symptomatisch ist die Aussage von Rainer Arnold, seines zeichens Mitglied des Verteidigungs-Ausschusses des deutschen Bundestages:

Geklärt werden müsse die Rolle eines angeblichen Mitarbeiters des Internationalen Roten Kreuzes, bei dem es sich möglicherweise um einen getarnten Vernehmungsbeamten gehandelt habe. Der Mann habe Kurnaz über fünf Jahre hinweg in deutscher Sprache befragt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die Zugehörigkeit zum Roten Kreuz nur vorgeschoben war, wäre dies ein schäbiger Vorgang.

Herr Arnold, das wäre nicht nur ein schäbiger Vorgang, das wäre auch ein Verstoss gegen Artikel 44 der Genfer Konvention von 1949. Aber vermutlich muss man das weder als Mitglied des Verteidigungsausschusses noch als Bundestagsabgeordneter wissen. Ist auch kein schwerer Verstoss, wie etwa die Folterung und menschenunwürdige Behandlung von Kriegsgefangenen, was ja schliesslich in guter Tradition toleriert und teilweise unterstützt wird.

Sind Menschen wie Herr Arnold wirklich so ahnungslos oder bekommt man von seinem PR-Berater gesagt, man solle doch angesichts der Schilderung eines Opfers ein wenig auf der Moralschiene reiten.

2 Gedanken zu „Da ham wir aber alle nochmal Glück gehabt …“

  1. Wo kämen wir da auch hin, wenn man sich als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD mit dem Kriegsvölkerrecht auskennen müsste. Stört doch bloss. Wäre ähnlich unangemessen wie ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm rumrennen zu müssen, wie dass ein Bundesinnenminister mal formuliert hat.

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