abGEZockt

heise online berichtet heute über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern, das wohl den wenigsten Menschen einleuchtend sein wird.

Doch der Reihe nach:

Die Klägerin besitzt eine Wohnung und eine Ferienwohnung. Die in ihrer Wohnung befindlichen Geräte hat sie ganz normal bei der GEZ angemeldet. In ihrer Ferienwohnung hat sie keine Geräte und hat deshalb auch keine Geräte angemeldet.

Jedes Jahr verbringt sie einige Wochen in ihrer Ferienwohnung und nimmt für diese Zeit einen in ihrer Hauptwohnung angemeldeten Fernseher und ein angemeldetes Radio mit.

Nach ihrer Logik handelt es sich damit um tragbare Geräte, die sie gebührenfrei ausserhalb ihrer Wohnung betreiben darf, ähnlich einem Radiowecker, den man mit in den Urlaub nimmt und dort gebührenfrei betreiben darf. 

Nach Logik des Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich allerdings um Geräte, die sie nicht ausserhalb ihrer Wohnung betreibt, weil sie sie ja innerhalb ihrer eigenen Ferienwohnung betreibt, womit die Geräte der Gebührenpflicht unterliegen.

Wir halten fest:

Für die Gebührenpflicht kommt es darauf an,

  • ob man die Ferienwohnung für die Zeit des Urlaubs nur gemietet hat (mitgebrachte Geräte sind gebührenfrei) oder
  • ob einem die Wohnung gehört, bzw. man sie langfristig gemietet hat (mitgebrachte Geräte sind gebührenpflichtig).

Doch damit nicht genug. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs folgten der Auffassung der GEZ, dass Gebühren nicht nur für die Zeit der vergangenen Urlaube zu entrichten sind, sondern für die komplette Zeit, also 6 Jahre, weil die Frau es versäumt hat, die Geräte nach Ende des Urlaubs ordnungsgemäss abzumelden.

Dass im vorliegenden Fall ein in der Summe wesentlich höherer Gebührenrückstand aufgelaufen ist, beruht allein auf dem Umstand, dass die Klägerin während der streitigen sechs Jahre zu keinem Zeitpunkt das Ende des Bereithaltens der Geräte gegenüber dem Beklagten formgerecht angezeigt hat, so dass die Gebührenpflicht durchgehend bestanden hat.

Die Gebührenpflicht beginnt nämlich mit dem Bereithalten von Geräten zu laufen, sie endet allerdings nicht etwa zu dem Zeitpunkt, an dem man keine Geräte mehr bereithält, sondern mit der ordnungsgemässen Abmeldung bei der GEZ.

Das ist alles nicht auf den Mist der Richter gewachsen sondern auf den derjenigen, die den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verbrochen haben, in erster Linie die Ministerpräsidenten und die Landesparlamente. 

 

 

Ein Gedanke zu „abGEZockt“

  1. In eigener Sache, weil ich so ein Wunderfitz bin:

    Lieber Leser, der über das intranet der BSR gekommen ist:

    Könnten Sie mir mitteilen, was in dem Beitrag steht, der auf diesen verlinkt?

    Vielen Dank!

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