BGB I

eine alkoholkranke und drogenabhängige Rechtsanwältin,die mit einem eine goldene Taschenuhr und Mietshaus besitzenden Mann ein gemeinsames Kind hat, für das er allerdings das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen hat und dem er die Uhr und das Mietshaus schenkt, war der Aufhänger der Klausur.

Weil die Mama vermutlich zu besoffen oder bekifft war um dem armen Sohnemann zu helfen, mussten die Erstsemester BoL in die Bresche springen, leider vermutlich oft vergebens.

Weil der Fall noch nicht vernebelt genug war, „half“ der Ersteller damit, dass er eine Eingangsformulierung anregte, die mich nur tiefer in die Verzweiflung stürzte.
Entweder ich hätte den Eingangssatz genommen, dann hätte ich nicht mehr weiter gewusst, oder ich hätte es sein lassen, dann hätte ich das ganze aber auch gleich mit der ganzen Klausur können (Vorsicht Ellipse, vielleicht 2x lesen 🙂 ). Ich habe mich dann für letzteres entschieden.
Nun denn, vielleicht wollte man uns, die wir keine Rechtsanwältinnen werden können (auch die Frauen nicht), auch nur damit trösten, dass man als Anwalt oft den Drogen verfällt und darüber den eigenen Nachwuchs vernachlässigt.

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